Neue OZ: Kommentar zu Khaled el Masri/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Osnabrück (ots)
Der Rechtsstaat gilt für jeden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war die letzte Instanz, an die sich Khaled el Masri wenden konnte. Neun Jahre lang hatte er vergeblich geklagt, nun endlich stellt sich für ihn der juristische Erfolg ein, und das ist gut so. Das Schmerzensgeld von 60 000 Euro ist eine Genugtuung für den Deutsch-Libanesen, der von der CIA entführt, vergewaltigt und gefoltert wurde.
Zugleich haben die Richter in Straßburg mit ihrem Urteil eines klargemacht: In Sachen Rechtsstaatlichkeit und Folterverbot darf es keine Ausnahmen geben. Die Grundrechte sind auch dann zu achten, wenn es um die Bekämpfung des Terrorismus geht. Da ist in der hysterischen Zeit nach dem 11. September 2001 so manches schiefgelaufen.
Bei der Beurteilung des Falles kann es weder eine Rolle spielen, dass El Masri durch seine Kontakte zu militanten Islamisten ins Visier der westlichen Geheimdienste geriet, noch dass er in den Jahren nach seiner Entführung wegen Brandstiftung und Körperverletzung mehrfach in Deutschland verurteilt worden ist. Zunächst hat er - offenbar als Opfer einer Verwechslung - Unrecht erlitten.
Angesichts des Urteils könnte man fordern, nun müssten nach dem Balkanstaat Mazedonien auch die USA und der Geheimdienst CIA zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet werden. Doch das kann nicht Sache des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sein - dafür sind die Richter nicht zuständig.
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