Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Kriegsverbrechen
Kongo
Osnabrück (ots)
Aus Mangel an Beweisen
Eines steht außer Frage: Im Februar 2003 haben sich im ostkongolesischen Dorf Bogoro abscheuliche Verbrechen zugetragen. Rebellen kesselten Bewohner ein, stürmten den Ort und machten ihn grausam dem Erdboden gleich: 200 Menschen wurden verstümmelt oder lebendig verbrannt, Hunderte Frauen und Mädchen vergewaltigt. Was sich damals abspielte, reiht sich ein in viele Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der von ethnischen Konflikten gezeichneten Demokratischen Republik Kongo. Der Internationale Strafgerichtshof hat nun den früheren Milizenführer Mathieu Ngudjolo Chui von allen Anklagepunkten freigesprochen. Das noch junge Gericht beweist damit seine Funktionsfähigkeit.
Für die Richter reichten die Beweise gegen Ngudjolo Chui nicht aus. Diese Begründung des Freispruchs ist angesichts der Seriosität der unabhängigen Institution und der handelnden Juristen ernst zu nehmen und nicht in Zweifel zu ziehen. Für eine Verurteilung des 42-Jährigen hätte die Anklage ihm nachweisen müssen, dass er aktiv am Massaker beteiligt oder dafür verantwortlich war. Es ist dagegen das gute Recht der Anklage, in Berufung zu gehen.
Die Enttäuschung von Menschenrechtlern und Opfern nach dem Spruch in Den Haag ist verständlich. Doch die völkerstrafrechtliche Aufarbeitung des Blutbads hält an. 2013 erwartet den früheren Rebellenkommandeur Germain Katanga ein Urteil.
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