Neue OZ: Kommentar zu Kriminalität
Massentest
Verwertungsverbot
Osnabrück (ots)
Den Rechtsstaat geschützt
Die Stammtischparolen zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ließen im Internet nicht lange auf sich warten: Wieder werde der Täterschutz über den Opferschutz gestellt, lamentierten etliche Nutzer. Dabei hat der BGH nur entschieden, dass Beinahe-Treffer bei einem Reihen-Gentest nicht verwendet werden dürfen.
Die Kritiker liegen falsch: Der BGH hat mit seiner Entscheidung nicht Täter, sondern den Rechtsstaat geschützt. In Zeiten, in denen "politisch korrekt" zur Beschimpfung verkommen ist, in denen Folter bei hinreichendem Tatverdacht schon mal für richtig gehalten wird und manche die verbliebene Restfreiheit nur zu willig der Illusion von Sicherheit opfern würden, ist diese Sichtweise allerdings recht unpopulär.
Trotzdem: Wer findet, dass Verdächtige nicht vernommen, sondern endlich wieder verhört werden sollten, wer fordert, dass Beschuldigte und Verurteilte ihre Rechte verwirkt haben, der sollte sein Verhältnis zu unserem Rechtsstaat gründlich prüfen. Schließlich ist das Zeugnisverweigerungsrecht bei Angehörigen, auch in Sachen DANN, einer seiner Eckpfeiler. Die Richter am Bundesgerichtshof untermauern diese Säule und haben eine salomonische Entscheidung gefällt. Dabei meistern sie auch einen juristischen Spagat: Den Ermittlern wurden klare Grenzen aufgezeigt, dem wohl schuldigen Vergewaltiger aber trotzdem keine weitere juristische Chance eingeräumt. Ein weises Urteil.
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