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Neue OZ: Kommentar zu Religionsfreiheit

Osnabrück (ots)

Differenziertes Urteil

Zum Tragen von Kreuzen an Halsketten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte differenziert und sensibel geurteilt. Die Straßburger Richter haben das Recht auf aktive Religionsfreiheit ebenso berücksichtigt wie praktische Fragen im Alltag von Kliniken und Altersheimen. Im zweiten Fall ging es dabei weniger um Religion, sondern mehr um die Sicherheit von Patienten.

Generell ist es merkwürdig genug, dass sich die Justiz überhaupt mit Fragen der religiösen Kleiderordnung am Arbeitsplatz beschäftigt. Denn Symbole des Glaubens sind grundsätzlich Privatsache, von strittigen, politisch begründeten Ausnahmen, wie der Burka oder dem Schleier abgesehen.

In einem der vorliegenden Fälle ging es um ein Kreuz, das eine Mitarbeiterin über der Uniform trug. Hier fehlte British Airways der Respekt vor einer in Jahrhunderten gewachsenen Tradition und Kultur. Auslöser waren Vorschriften der Fluggesellschaft, die zeitweise verbot, die Kreuze zu tragen, jedoch zugleich Turbane oder Kopftücher aus religiösen Gründen erlaubte. Damit zeigte die Fluglinie ein merkwürdiges, ungleiches Verständnis von Toleranz.

Nun ist es gut, dass die Richter die Diskriminierung beendet und die Religionsfreiheit geschützt haben. Die Debatte über das Verhältnis von Staat und Religion in einem weltlicher werdenden Europa ist damit noch längst nicht beendet. Sie wird in nächster Zeit immer wieder aufflammen.

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