Neue OZ: Kommentar zu Urteil
Rechtsextremismus
Osnabrück (ots)
Ein kleiner Erfolg
Dieses Urteil lässt aufhorchen. Nicht etwa, weil eine Szenegröße der rechtsextremen Musik auch im Berufungsverfahren verurteilt worden ist. Nein, am Landgericht Osnabrück war gestern der eigentliche Verlierer die Gutachterin.
Zusammen mit einigen Kollegen nimmt die Anwältin eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung rechtsextremer Musik ein. Ganz bewusst bewegen sich diese Lieder am Rand der Legalität. Für die rechte Klientel macht genau das den Reiz aus. Vieles deckt dabei das Grundgesetz ab, aber längst nicht alles. Für solche Grenzfälle haben sich Juristen eine Einnahmequelle geschaffen, indem sie Texten die Unbedenklichkeit attestieren. Daniel G. als juristischer Laie habe es ja nicht besser gewusst, so die Argumentationslinie seiner Anwälte. Er habe sich eben auf die Fachfrau verlassen.
So ein Blödsinn. Was nach großer Naivität klingt, ist in Wirklichkeit Kalkül. Denn durch ihr Vorgehen wollen sich die Musiker juristisch unangreifbar machen. Unabhängig von dem, was sie sich da zusammendichten. Unvermeidbarer Verbotsirrtum lautet das Stichwort - das Begehen einer Straftat ohne Kenntnis der Schuld.
Durch das Osnabrücker Urteil scheint die Expertise der Gutachterin dahin. Und der Missbrauch der Gesetze durch rechtsextreme Musiker schwieriger. Ein kleines bisschen nur, aber immerhin.
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