Neue OZ: Neue OZ - Nachricht zu Entgeltgleichheit
Osnabrück (ots)
IG Metall verbittet sich gesetzliche Eingriffe als Einmischung in innere Angelegenheiten
Protestbrief von Huber an Koalitions-Unterhändler von SPD und Union Osnabrück.- Die Gewerkschaften wehren sich gegen die von den schwarz-roten Koalitionsunterhändlern vorgesehenen gesetzlichen Eingriffe in Sachen Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) verbittet sich der scheidende IG-Metall-Chef Berthold Huber in einem Schreiben an die Vorsitzenden der AG Familie, Manuela Schwesig (SPD) und Annette Widmann-Mauz (CDU), eine Einmischung des Gesetzgebers in "innere Angelegenheiten" der Gewerkschaften.
Nach Informationen der "Neuen OZ" drängt Huber darauf, einen Satz aus dem Sieben-Punkte-Papier der Arbeitsgruppe Familie zu streichen. Es geht um den zweiten Absatz, in dem es heißt: "Wir verpflichten die Tarifpartner zum Abbau von Entgeltunterschieden und zur ausgewogenen Besetzung in den Tarifkommissionen mit Frauen und Männern". Der IG-Metall-Vorstand schreibt in dem Brief, der der "Neuen OZ" vorliegt, er sei "irritiert", dass die Tarifpartner per Gesetz zur ausgewogenen Besetzung in den Tarifkommissionen verpflichtet werden sollten. "Wir betrachten die Zusammensetzung unserer Gremien als innere Angelegenheit der IG Metall", heißt es wörtlich. Gewerkschaftschef Huber äußerte zudem Zweifel, dass gesetzliche Quotenvorschriften in dieser Sache verfassungskonform wären. Ferner sei es in bestehenden Kommissionen der IG Metall bereits jetzt so, dass anteilig vorgehaltene Plätze nicht besetzt werden könnten, weil sich nicht immer genügend Frauen als Kandidatinnen fänden.
Aus Kreisen der Koalitions-Unterhändler verlautete, es werde mit Hochdruck nach einem Kompromiss gesucht. Speziell SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles stehe unter "erheblichem Druck", weil die SPD "equal pay" zu einem zentralen Thema im Wahlkampf und bei den laufenden Gesprächen gemacht habe. Nun widerspricht ausgerechnet eine Gewerkschaft den gesetzlichen Plänen dazu.
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