Neue OZ: Kommentar zu Südafrika
Daimler
Rheinmetall
Apartheid
Osnabrück (ots)
Kunstgriff in die rechtliche Mottenkiste
Es gehört sicher nicht zu den Ruhmesblättern von Daimler und Rheinmetall, das südafrikanische Apartheid-Regime beliefert zu haben. Und dass ein New Yorker Gericht die Klagen gegen diese Konzerne abgewiesen hat, bedeutet nicht, dass sie nun moralisch besser dastehen als Ford und IBM. Es wurden laut Richterin nur nicht in ausreichendem Maße US-Interessen berührt.
Die deutschen Rüstungsschmieden können aufatmen - vorerst. Denn sollten die US-Konzerne verurteilt werden, wird das Folgen haben, auch über den aktuellen Fall hinaus. Geschäftsbeziehungen zu autoritären Regierungen pflegen viele Unternehmen. Die Apartheid mag Geschichte sein; staatliche Gewalt gegen Kritiker ist aktueller denn je.
Die Rechtsgrundlage der Klagen aber kommt reichlich obskur daher. Das 224 Jahre alte Gesetz, das Ausländern erlaubt, in den USA andere Ausländer zu verklagen, wurde erst vor einigen Jahren wiederbelebt - mit ebensolchen Klagen gegen Konzerne, die mit gewalttätigen Regimes paktierten. Auf diesem Wege hoffen die Opfer zumindest auf finanzielle Entschädigung.
Dass sie diese Gerechtigkeit in den USA suchen, die dortige Justiz die Fälle aber nach ihrem US-Bezug bewertet, zeigt, dass es an einem gangbaren Rechtsweg mangelt. Nationale Gerichte können kein Ersatz sein für eine internationale Instanz, die sich mit diesem Dauerthema befasst: der Mitverantwortung von Unternehmen an den Taten von Gewaltherrschern.
Maik Nolte
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