Neue OZ: Gespräch mit Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes
Osnabrück (ots)
Mieterbund: Eine halbe Million Mieter können von Mietpreisbremse profitieren
Bundesdirektor Siebenkotten sieht Mieter vor Wucher geschützt - Kritik an Ausnahmen für Neubauwohnungen
Osnabrück.- Der von der Bundesregierung beschlossene Kompromiss zur Mietpreisbremse könnte laut Mieterbund eine halbe Million Mieter in Deutschland vor Mietwucher schützen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor Deutscher Mieterbund (DMB): "Jährlich werden etwa 500.000 Mieter von der Mietpreisbremse profitieren können."
Die Zahl könne zunächst nur hochgerechnet werden, so Siebenkotten. Der Grund: Die Mietpreisbremse soll nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gelten; diese müssen jedoch erst von den Bundesländern ausgewiesen werden. "Vor allem Großstädte, Ballungsgebiete und Universitätsstädte werden hierunter fallen", schätzte Siebenkotten ein. "Von den gut 21 Millionen Mietwohnungen in Deutschland liegen nach unserer Einschätzung etwa fünf Millionen in diesen Gebieten", führte er aus. Lege man eine "Umzugsquote von circa zehn Prozent" zugrunde, ergebe das die genannten 500.000 betroffenen Mieter, erklärte Siebenkotten.
Auf wenig Verständnis stößt bei Siebenkotten die Ausnahme neugebauter Wohnungen von der Mietpreisbremse. Diese werde zudem "eine eher geringe praktische Bedeutung" haben, kritisiert Siebenkotten: "Von den schätzungsweise 90.000 neu gebauten Mietwohnungen pro Jahr dürften etwa 30.000 in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf liegen", rechnete er vor. "Da aber die Mietpreisbremse bei der Erstvermietung von Neubauwohnungen nie gelten sollte, bezieht sich der jetzt gefundene Kompromiss nur auf die Zweit- oder Drittvermietung dieser 30.000 Wohnungen", sagte Siebenkotten. Diese Voraussetzungen würden vermutlich bei "weniger als 2000 bis 3000 Wohnungen pro Jahr" erfüllt sein, schloss Siebenkotten.
Die neue Regelung schreibt vor, dass die Miete bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Die Mietpreisbremse soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten und für fünf Jahre gelten. Ausgenommen sind Mieten im Wohnungsneubau.
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