NOZ: Bundeswehr-Affäre: SPD-Verteidigungsexperte fordert schnelle Reformen bei innerer Führung
Osnabrück (ots)
Bundeswehr-Affäre: SPD-Verteidigungsexperte fordert schnelle Reformen bei innerer Führung
Arnold: Ministerin von der Leyen hat sich zu wenig um politische Bildung gekümmert
Osnabrück. In der Affäre um Rechtsterroristen in der Bundeswehr hat der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen schnelle Reformen bei der inneren Führung der Truppe verlangt. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte Arnold: "Spätestens, seit im Oktober 2016 aufgefallen ist, dass die Ermittlungen bei Fehlverhalten in der Truppe nicht ausreichend sind, hätten wir Änderungen gebraucht. Diese müssen jetzt zügig kommen, wir können nicht zwei weitere Jahre warten." Der Verteidigungsausschuss des Bundestags werde während seiner Sondersitzung am Mittwoch bei der Verteidigungsministerin auf diese Änderungen drängen.
Arnold forderte klare Meldestränge, wenn rechtsradikale Vorfälle in der Truppe entdeckt werden. "Wir brauchen ein Sechs-Augen-Prinzip, also neben Ermittler und Vorgesetztem auch eine dritte Person, die die Fälle untersucht", forderte der SPD-Politiker. Die Kommunikation zwischen Ministerium und nachgeordneten Ämtern müsse verbessert werden. Außerdem sei es wichtig, den Arbeitsdruck zu reduzieren und die Personallücken zu schließen, damit Vorgesetzte sich auch mehr um politische Bildung kümmern könnten. Arnold warf von der Leyen Versagen bei der inneren Führung vor: "Von der Leyen hat sich nicht um das Thema politische Bildung gekümmert, das braucht man aber, damit Soldaten bei rechtsextremen Tendenzen auch gegenhalten können."
Der Verteidigungsexperte warnte vor einer Misstrauenskultur: "Ich ärgere mich über die Ministerin, wenn sie pauschalierend voraussagt, dass noch viele solcher Fälle ans Licht kommen werden", sagte Arnold. "Wenn sie Erkenntnisse darüber hat, dass rechtsextreme Tendenzen wirklich ein Massenphänomen in der Bundeswehr sind, muss sie diese offenlegen. Ansonsten ist das eine unzulässige Mutmaßung."
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