NOZ: Niedersächsische Gesundheitsministerin widerspricht Wissenschaftsminister: Landarztquote sinnvoll
Osnabrück (ots)
Niedersächsische Gesundheitsministerin widerspricht Wissenschaftsminister: Landarztquote sinnvoll
Carola Reimann: Bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze gezielt vergeben
Osnabrück. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) plädiert für eine Landarztquote, um einer Unterversorgung in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Sie halte diese Möglichkeit für sinnvoll, sagte die Ministerin im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). "Das bedeutet, dass man bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben könnte, die sich verpflichten, nach ihrem Studium bis zu zehn Jahre als Hausärzte zu arbeiten."
Reimann widerspricht damit Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU), der nichts von der Quote hält. Bei einem Treffen mit der niedersächsischen Ärztekammer hatte der Minister das Instrument im vergangenen Monat als "fernab jeder Lebensrealität" bezeichnet. Reimann will dagegen an der Quote festhalten. "Traditionell war es immer so, dass die Wissenschaftsminister der Länder dieser Quote kritisch gegenüber standen und dass die Sozialministerinnen und -minister sie für richtig hielten", sagte Reimann. "Wir werden diese Möglichkeit prüfen. Und wir werden auf diesem Weg auf jeden Fall weitergehen."
Darüber hinaus will sich Reimann stärker auf das nicht-ärztliche Personal konzentrieren, um dem Landärztemangel zu begegnen. Diese Menschen würden vielfach unterschätzt. "Gemeindeschwestern sind dafür ein gutes Beispiel. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch mehr Aufgaben delegieren können. Und wir müssen digitale Angebote besser nutzen. Die überwinden nicht nur Entfernungen, sondern verbessern auch die Kommunikation."
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Niedersächsische Gesundheitsministerin: Werbeverbot für Abtreibungen verzichtbar
Carola Reimann: Frauen sollen sich online informieren können
Osnabrück. Niedersachens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) plädiert für Informationsfreiheit im Zusammenhang mit Abtreibungen. "Meine persönliche Haltung ist, dass sich Frauen im 21. Jahrhundert übers Internet informieren können. Ich glaube, dass der Paragraph komplett verzichtbar ist", sagte Reimann im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). Paragraph 219a des Strafgesetzbuches verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Darunter kann auch die sachliche Information auf der Internetseite eines Arztes fallen. Eine Ärztin aus Gießen wurde aufgrund dessen zu 6000 Euro Strafe verurteilt.
Reimann hält einen fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag für sinnvoll, um das Gesetz zu ändern. "Wenn man aber eine Brücke bauen will, kann man den Paragraphen 219a darauf verkürzen, dass es verboten bleibt, auf grob anstößige Weise anzupreisen. Der Passus zum Vermögensvorteil muss aber gestrichen werden." Sie wolle nicht, dass sich Gynäkologen Gerichtsverfahren ausgesetzt sehen, nur weil sie informierten. "Frauen in Konfliktsituationen brauchen seriöse Informationen, auch digital. So etwas nur auf Anfrage rauszuschicken, erinnert mich an den Verkauf von Verhütungsmitteln unterm Ladentisch. Das halte ich für unangemessen."
Dem Argument von Abtreibungsgegnern, dass dann künftig Werbung für entsprechende Medikamente in Zeitschriften veröffentlicht werden könnten, tritt Reimann entgegen: "Das halte ich für absolut abwegig. Wir haben ein Heilmittelwerbeverbot. Darunter fallen medizinische Eingriffe, aber auch Arzneimittel. In Frauenzeitschriften gibt es deshalb auch keine Medikamentenwerbung."
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