Verbot des Kükentötens: Tierschutzbund warnt vor Ausnahmen im Gesetz
Osnabrück (ots)
Verbot des Kükentötens: Tierschutzbund warnt vor Ausnahmen im Gesetz
Anhörung ab Montag im Agrarausschuss - Marktführer bei Geschlechtsbestimmung im Ei verlässt Deutschland
Osnabrück. Vor den am Montag im Bundestag beginnenden Beratungen zum geplanten Ausstieg aus dem Kükentöten in Deutschland hat der Tierschutzbund vor Ausnahmen vom Verbot gewarnt. Verbandspräsident Thomas Schröder sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Wieder einmal geht es nicht konsequent um Tierschutz, sondern darum, den Tiernutzern Schlupflöcher zu ermöglichen." Am Montag findet vor dem Agrarausschuss des Bundestages eine Anhörung zum geplanten Verbot statt, das zum Jahresende in Kraft treten soll. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Bislang werden jährlich rund 40 Millionen männliche Küken der Legehennen-Linien direkt nach dem Schlupf vergast, weil sich ihre Aufzucht nicht lohnt.
Zuvor hatte die "NOZ" berichtet, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Antrag der Bundesländer einen Formulierungsvorschlag zum Verbotsgesetz erarbeitet. Dieser soll das Kükentöten erlauben, wenn die Kükenkadaver an solche Tiere verfüttert werden, die auf entsprechende Nahrung angewiesen sind - etwa in Wildvogelauffangstationen. Tierschutzbund-Chef Schröder lehnte Ausnahmen vom Verbot ab. Er sagte: "Die ministeriale Empathie für Mitgeschöpfe ist gleich null." Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) werde ihrer Aufgabe als zuständige Ministerin für den Tierschutz nicht gerecht. Die selbst gewählte Bezeichnung ihres Ministeriums als Lebensministerium spotte der Realität.
Kritik am Gesetzentwurf kam auch vom Marktführer in Sachen Geschlechtsbestimmung im Ei, dem Unternehmen Respeggt. Hintergrund ist eine weitere Verschärfung des Verbots ab 2024. Ab da sollen wegen eines möglichen Schmerzempfindens der Embryonen Eier nur noch bis zum sechsten Tag aussortiert werden. Respeggt-Geschäftsführer Ludger Breloh sagte der "NOZ": "Es gibt nach meinem Kenntnisstand derzeit keine Technologie, die dem im Gesetzesentwurf formulierten Anspruch ab 2024 gerecht wird. Keine einzige. Wenn das Gesetz so kommt, werden wir weggefegt vom deutschen Markt." Sein Unternehmen expandiere daher nicht wie geplant in Deutschland, sondern in Frankreich.
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