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Westfalenpost: Kommentar zu Datenschutz in Zeiten der Selbstentblößung/Karlsruhe setzt Ermittlern Grenzen

Hagen (ots)

Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz gestärkt. Die Speicherung von Daten durch die Telefon- und Internet-Anbieter zur Strafverfolgung ist erlaubt, der unbegrenzte Zugriff der Ermittler auf diese Daten jedoch nicht. Das Karlsruher Gericht bleibt damit sich und dem im Volkszählungsurteil 1983 aufgestellten Prinzip der informationellen Selbstbestimmung treu. Und das ist gut so. Fragt sich nur: Interessiert der Datenschutz die Nutzer überhaupt noch? Zeiten, in denen Millionen Menschen in sozialen Netzwerken ihr ganzes Leben mehr oder weniger öffentlich zur Schau stellen, Bilder und teils persönliche, intime Details inklusive, lassen daran Zweifel aufkommen. Sage dabei niemand, man könne ja die Zielgruppe selbst bestimmen, nur "Freunde" an seinen Daten-Ergüssen teilhaben lassen. Dass etwa Facebook sein Geld eben mit der Nutzung auch vertraulicher Daten verdient, diese wie selbstverständlich kommerziell verwertet, dürfte inzwischen selbst bei unbedarften Usern angekommen sein. Nur: die freiwillige Selbstentblößung vieler führt nicht zum Recht des Staates, alle Nutzer nackt zu sehen. Es passt im Übrigen ins Bild, dass sich gerade die großen App-Anbieter in den USA zum freiwilligen (!) Datenschutz bereiterklärt haben. Heißt das doch nur: Die Unternehmen haben bislang alle Daten von Handys, Tablets und PCs abgegriffen, derer sie habhaft werden konnten - ohne die Nutzer darüber zu informieren. Dürfen etwa Apple, Google und Co. mehr, als der Polizei erlaubt ist? Soviel jedenfalls sollte klar sein: Datenschutz darf dem Staat nicht mehr Fesseln auferlegen als privaten Unternehmen. Bedeutet selbstredend umgekehrt: Was die Polizei nicht darf, kann Apple nicht erlaubt werden. Datenschutz ist unteilbar. Auf der anderen Seite darf die informationelle Selbstbestimmung Verbrechern keinen rechtsfreien Raum im Internet zur Verfügung stellen. Darf Datenschutz kein Täterschutz werden. Die Ermittler benötigen eindeutige Regeln, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Der Gesetzgeber ist hier gefordert. Leider hat er in diesem Punkt nicht zum ersten Mal versagt. Was ja der Grund für das aktuelle Urteil ist. Von Lorenz Redicker

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