Westfalenpost: Zu Nebeneinkünfte: Gläserne Volksvertreter Von Wilfried Goebels
Hagen (ots)
Der Wähler hat Anspruch darauf zu wissen, bei wem der Abgeordnete neben dem Mandat auf der Gehaltsliste steht. Und für welches Honorar. Schließlich soll der gewählte Abgeordnete Volksvertreter und nicht Interessensvertreter für Lobbyverbände sein. Wer den Anschein dubioser Zahlungen vermeiden will, muss alle Einnahmen offenlegen. Nicht nur gegenüber der Landtagspräsidentin, sondern gegenüber dem Souverän, dem Wähler. Der NRW-Landtag hat seine Bringschuld bisher nicht erfüllt. Mangelnde Transparenz aber nährt den Zweifel. Das Mandat als Nebenjob haben sich die Väter der Verfassung nicht gewünscht. Lobbyverbände sind aktiv wie nie. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich 427 der 620 Bundestagsabgeordneten voll aufs Mandat konzentrieren. Das ist im Landtag nicht anders. Wer aber glaubt, nebenher auf allen Hochzeiten tanzen zu sollen, darf das nicht länger in einer Grauzone tun. Für Gesellschafter von Firmen und Kanzleien können mit Rücksicht auf Interna Ausnahmen nötig sein. In der Regel aber ist volle Transparenz das Gebot der Stunde. Die Zeiten, dass Angaben über Nebeneinkünfte im Tresor verschwinden, müssen Vergangenheit sein. Wer die Mitmach-Gesellschaft fordert, muss die Einkünfte offenlegen.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Original-Content von: Westfalenpost, übermittelt durch news aktuell