Westfalenpost: Die Verkehrsmoral Ein Kommentar von Torsten Berninghaus zum Verbot von Radarwarngeräten
Hagen (ots)
Verkehrsüberwachung ist kein Hase-und-Igel-Spiel. Es geht nicht um das Erwischt-Werden bei einem Geschwindigkeitsverstoß. Vielmehr geht es um nachvollziehbare Regeln, ein verantwortungsvolles Handeln und im Zweifel um die Gesundheit von Verkehrsteilnehmern. Insofern war der Ansatz, Radarwarngeräte und Handy-Apps zu legalisieren, nicht zielführend. Natürlich sind Verbote, die sich kaum kontrollieren lassen, relativ sinnfrei. Daher darf man durchaus Zweifel äußern an Paragraf 23 StVO, der untersagt "ein technisches Gerät zu betreiben, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen". Den Paragrafen abzuschaffen aber käme einer verkehrsmoralischen Niederlage gleich. Wichtiger als derlei theoretische Diskussionen sind nachvollziehbare Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Straßenquerschnitte, die zu den Vorschriften passen, gehören dazu und Radarkontrollen an solchen Stellen, die tatsächlich gefährlich sind. Nur wer Geschwindigkeitssünder anhält und belehrt, kann mit Einsicht rechnen. Wer blitzt und abkassiert, setzt sich dem Vorwurf aus, dass Radarüberwachungen allein der Aufbesserung öffentlicher Kassen dienen. In diesen Fällen bleibt beim Autofahrer die Erkenntnis: Beim nächsten Mal lasse ich mich aber nicht erwischen!
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