Westfalenpost: Erbschaftssteuer
Hagen (ots)
<p>Damit war zu rechnen. Denn das viel beachtete und mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Steuerprivilegien für Firmenerben schafft zwar einige Vorteile ab, bestätigt aber die Grundsätze. Und deshalb können die drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland mit dem Ergebnis leben. Die Richter haben noch einmal bestätigt, dass der Schutz von Arbeitsplätzen grundsätzlich ein legitimer Grund sei, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien. Gleichzeitig aber ist das Urteil alles andere als ein Freifahrtschein.</p><p/><p>Besonders die Großunternehmen werden von der eingeforderten Reform getroffen. In diesem Bereich werden hohe Begünstigungen absehbar zurückgefahren. Offen bleibt, wie künftig umzugehen ist mit Großunternehmen, die aus verschiedenen Gesellschaften bestehen bzw. in selbige aufgespalten wurden. Sind diese einzeln oder als Konzern zu betrachten? Viel wird davon abhängen, wie künftig Großunternehmen definiert werden. Und welche Maßstäbe angesetzt werden. Legt man die Mitarbeiterzahlen zugrunde oder Umsätze?</p><p/><p>Nun liegt es an der Politik, den Gestaltungsspielraum des Urteils zu nutzen und die - vielleicht unbeabsichtigten - Steuer-Schlupflöcher zu stopfen. Entscheidend aber wird sein, dass die Erbschaftssteuerregeln in ihrer Logik konstant bleiben. Unternehmer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Firmen durch Schenkung oder Erbschaft nicht in Schwierigkeiten geraten. Schließlich haben die Unternehmerfamilien in den meisten Fällen ihr Geld in Gebäuden, Maschinen und Waren investiert. Es kann nicht im Sinne des Staates sein, eine Steuer einzutreiben, die die Substanz eines Betriebes und damit Arbeitsplätze gefährdet.</p>
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