Westfalenpost: Kopftuch-Urteil
Hagen (ots)
<p>Christliche Symbole haben in deutschen Schulen keinen Vorrang vor den optischen Glaubensäußerungen anderer Religionen. Das mag nicht jedem gefallen und manchen mit Blick auf unsere abendländischen Kulturwurzeln verwundern. Es ist dies allerdings die konsequente Umsetzung des staatlichen Gleichheitsgrundsatzes und der Anerkennung der Glaubensfreiheit.</p><p/><p>Den Richtern ist auch in ihrer Auffassung zu folgen, dass ein muslimisch begründetes Kopftuch für sich genommen noch keine Unruhe- oder gar Gefahrenquelle für den Schulfrieden darstellt. Gleichwohl ist in der Praxis darauf zu achten, ob religiöse Selbstverständlichkeit und Identität damit verbunden sind oder aber politische Demonstration und mögliche Provokation.</p><p/><p>Auf dem Fundament demokratischer Toleranz lässt sich mit dem Kopftuch problemlos leben - und in den Reihen der Schülerinnen geschieht das ja auch schon längst weitestgehend konfliktfrei. Der muslimische Verband Ditib hat verständlicherweise das Karlsruher Urteil hoch erfreut als einen "Meilenstein für die Gleichberechtigung von Muslimen" bewertet. Es darf aber nun gleichzeitig nicht von christlich-konservativer Seite als alarmierende Niederlage in eigener (Religions)-Sache angesehen werden.</p><p/><p>Die Aufhebung des Kopftuch-Verbots birgt die Chance, religiösen Traditionen respektvoll und angstfrei zu begegnen. Dies muss sich im Alltag einspielen und bewähren. Es wäre auch eine gute Gelegenheit, sich der eigenen christlichen Glaubensüberzeugungen wieder bewusster zu werden. So sie denn überhaupt noch erinnerbar sind. Und das ist vielleicht ein größeres Problem als die verordnete Kopftuch-Akzeptanz.</p>
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