Westfalenpost: Zum Asylrecht: Klare Kriterien müssen her
Hagen (ots)
Die chaotischen Zustände in der Hochphase der Flüchtlingskrise rächen sich nun auch juristisch. Monatelang hatten die Behörden gewissermaßen auf Zuruf Asylbewerber aus Syrien zu Flüchtlingen nach der Genfer Konvention ernannt. Ihre individuelle Verfolgung wegen Rasse, Religion oder politischer Überzeugung konnte nie ernsthaft überprüft werden. Um den Familiennachzug einzudämmen und die Flüchtlingszahlen insgesamt zu begrenzen, entschied die Bundesregierung im Asylpaket II dann quasi über Nacht, auch Syrern im Zweifel nur noch eingeschränkten Schutz zu gewähren. Damit dürfen sie ihre Angehörigen zunächst einmal für zwei Jahre nicht nach Deutschland nachholen. Diesen Bruch in der Praxis können viele Verwaltungsgerichte nicht nachvollziehen. Der politische Wunsch nach Verringerung der Asylbewerberzahlen könne nicht zu einer Neubewertung der Lage in Syrien führen. Die Frage der individuellen Verfolgung ist eben keine, die man je nach Aufnahmekapazität und allgemeiner Stimmungslage passend machen kann. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist ein weiteres Indiz, dass rasch eine grundsätzliche Klärung her muss. Es gibt gute Gründe, nicht alle Flüchtlinge aus jedem Winkel Syriens automatisch zu persönlich Verfolgten des Assad-Regimes zu ernennen und mit dem höchsten Schutzstatus auszustatten. Allerdings sollten die Kriterien dieser Einstufung deutlich plausibler und endlich gerichtsfest sein. Für alle Seiten steht viel auf dem Spiel: Verzweifelte Syrer verstehen nicht, warum Landsleute ihre Familien nachholen durften und sie nicht. Länder und Kommunen wissen nicht, wie sie 250.000 weitere Familiennachzügler unterbringen und integrieren sollten.
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