Neues Deutschland: zum Spruch des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs über Folter
Berlin (ots)
Zu dreist war die Beschwerde des Mörders Magnus Gäfgen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Denn er hatte 2002 den elfjährigen Sohn des Bankiers von Metzler entführt, um eine Million Euro zu erpressen. Noch bevor er die Forderung erhob, hatte er aber das Kind schon ermordet. Den Mord hatte Gäfgen nicht nur unter der Drohung beim Polizeiverhör, ihn durch Schmerzen zum Reden zu bringen, gestanden, sondern auch vor Gericht. In Kenntnis, dass das zuvor erpresste Geständnis nicht verwendet werden darf. Der Jurastudent hoffte wohl auf Milde, wenn er sich reuig gibt. Dieses Kalkül ging nicht auf, auch nicht in Straßburg. Aber ebenso wenig etwaige Hoffnungen mancher Stammtisch-Ermittlers, das im Völkerrecht wie in deutschen Gesetzen fixierte Folterverbot zu relativieren. Die Straßburger Richter wiesen gestern zwar mit 6 zu 1 Stimmen die Beschwerde Gäfgens ab, seine Menschenrechte würden durch die Drohung der Vernehmer und den Strafprozess gegen ihn anhaltend verletzt. Bekräftigt wurde jedoch, dass nicht nur Folter, sondern auch ihre Androhung nie akzeptabel ist. Selbst nicht, um Menschenleben zu retten. Dies ist ein Hinweis sowohl an jene Richter, die Vizepolizeipräsident Daschners Rechtsbruch nur mit einer Verwarnung »ahndeten«, als auch an Politiker, die beim Kampf gegen Terrorismus Menschenrechte zur Disposition stellen wollen.
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