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neues deutschland: Kommentar zum US-Drohnenkrieg vor deutschen Gerichten: Recht haben und bekommen

Berlin (ots)

Es ist eine gute Nachricht, dass die drei Kläger aus Jemen vom Oberverwaltungsgericht Münster teilweise recht bekommen haben. Die Bundesregierung muss sich über den Drohnenkrieg der US-Amerikaner in dem arabischen Land informieren und auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken. Erfreulich ist das Urteil auch für LINKE-Abgeordnete, die sich mit Anfragen zu Ramstein an der Bundesregierung die Zähne ausgebissen haben und immer wieder hingehalten wurden. Jetzt kann jeder schwarz auf weiß lesen, dass ein deutsches Gericht Anhaltspunkte dafür sieht, dass der US-Drohnenkrieg in Jemen teilweise völkerrechtswidrig ist. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung bestätigen, muss die Bundesregierung aktiv werden.

Dass dafür eine Klage von Angehörigen der Opfer notwendig war, ist bitter. Noch bitterer ist, dass sich wohl nichts an der Rolle Ramsteins im Drohnenkrieg ändern wird. Die Bundesregierung wird die USA wohl nur höflich auffordern, das Völkerrecht zu wahren. Washington wird nichtssagend antworten. Eine Verpflichtung, den Knotenpunkt Ramstein zu schließen, enthält das Gerichtsurteil ausdrücklich nicht. Recht haben und wirklich recht bekommen, das kommt in diesem Fall wohl nicht zusammen. Vermutlich wird sich die Bundesregierung mit US-Präsident Donald Trump lieber über das Zwei-Prozent-Rüstungsziel der NATO streiten als über den Drohnenkrieg.

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