nd.DerTag über den irakischen Haftbefehl für Donald Trump
Berlin (ots)
Nach dem Sturm des Mobs auf das Kapitol fragen sich viele Medien: Könnte Trump vor Gericht landen? Ja, und zwar in Bagdad. Oder in Teheran. Wegen der Tötung des Milizenführers Abu Mahdi al-Muhandis, getötet am 3. Januar 2020 beim Raketenanschlag auf den iranischen General Ghassem Soleimani, hat der Irak einen Haftbefehl gegen den US-Präsidenten ausgestellt. Und der Iran hat Trump über Interpol zur Fahndung ausgeschrieben. Die Ermittler wissen ja, wo er zu finden ist. Es wäre ein Leichtes, ihn der Justiz zu überstellen für die Verbrechen, die er mutmaßlich begangen hat. Noch schützt ihn sein Amt, nach dem 20. Januar könnte er untertauchen. Vielleicht den spanischen Monarchen Juan Carlos I. in Abu Dhabi besuchen oder sich wie Osama Bin Laden in Pakistan verstecken.
Sollte Trump sich einem Prozess in Bagdad oder Teheran stellen, werden die Richter die Punkte, die für und gegen ihn sprechen, abwägen und dann zu einem Urteilsspruch kommen. Vielleicht landet er dann in Abu Ghraib, dort wo US-amerikanische Soldaten irakische Gefangene gequält und gefoltert haben. Diese Sonderbehandlung möchte Trump niemand wünschen; vielleicht würde schlicht die Liste der Kriegsverbrechen der USA vor einem Gericht verhandelt. Das könnte dauern, denn diese Liste ist lang.
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