Neues Deutschland: zur Weigerung des Bundespräsidenten, einem Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung zuzustimmen
Berlin (ots)
Zuletzt vor 15 Jahren hat ein Bundespräsident durch Verweigerung seiner Unterschrift ein Gesetz gestoppt. Auch damals ging's um die Flugsicherung. Während sie aber damals - nach einer Grundgesetz〜änderung - nur von einer Behörde in eine GmbH, die DFS, umgewandelt wurde, die 100-prozentig in Bundesbesitz ist, soll sie nun zu drei Vierteln an private »Investoren« verhökert werden. Offizielle Begründung: Brüssel hat per Verordnung den Himmel über den EU-Staaten zum »einheitlichen Luftraum« erklärt und »liberalisiert«: Flugsicherung - gemäß Grundgesetz auch in der BRD hoheitliche Staatsaufgabe - kann Privatunternehmen übertragen werden. EU-weit böten sich einer privatisierten DFS Chancen. Vielleicht. Aber von den Gewinnen flösse fortan nur noch ein Viertel in den Staatshaushalt. Daher der Verdacht, dass es eher um kurzfristige Privatisierungserlöse geht. Doch nicht nur fiskalisch und verfassungsrechtlich ist solcherart Privatisierung der Flugsicherung höchst riskant. Sie würde, konstatierte der Besitzer der Fluggesellschaft LTU, »einer Gebührenerhöhung gleichgekommen, da ein Investor ja auch eine Rendite verlangen darf«. Die kann man freilich auch durch Einsparung von Fluglotsen erhöhen, wie bei der - privaten - Skyguide AG in Zürich. Mit vollem Risiko wie beim nächtlichen Crash zweier fehlgeleiteter Flugzeuge am Himmel über dem Bodensee. Für die Entschädigung der Hinterbliebenen musste schon da die Bundesregierung aufkommen.
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