Mietwagen im Ausland: im Urlaub flexibel und sicher unterwegs
Berlin (ots)
Größtmögliche Flexibilität am Urlaubsort ist nicht nur Reisenden vorbehalten, die mit dem eigenen Auto anreisen. Wer sich für die Bahn, das Schiff oder das Flugzeug entscheidet, am Reiseziel aber unabhängig von festen Fahrplänen unterwegs sein möchte, kann sich am Urlaubsort einen Mietwagen ausleihen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, was bei der Autoausleihe im Ausland zu beachten ist, um Kostenfallen zu vermeiden und sicher im Urlaub unterwegs zu sein.
Buchung: aufmerksam vor der Reise
Idealerweise wird der Mietwagen bereits vor Reiseantritt gebucht. Denn am heimischen Rechner besteht der Vorteil des unkomplizierten Preisvergleichs. Vergleichsportale nutzen und Kundenbewertungen beachten, lohnt sich: Mietpreise unterscheiden sich innerhalb eines Urlaubslandes je nach Anbieter teils stark. Zudem bieten seriöse Online-Vermittler den Vertragsabschluss in deutscher Sprache an, wodurch Vertragsbedingungen samt Versicherungsschutz einfach geprüft und überteuerte Zuschläge vermieden werden können.
Versicherungsschutz: Vollkasko und Mallorca-Police
Wenn es um den Versicherungsschutz geht, rächt sich zu viel Sparsamkeit. Eine Vollkaskoversicherung mit möglichst niedriger Selbstbeteiligung empfiehlt sich, da sie die Kosten deckelt, sollte es zu einem Unfall kommen. Ergänzend ist die sogenannte Mallorca Police, eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht, sinnvoll: Diese gewährleistet die Anhebung der ausländischen Versicherungssummen für Haftpflichtschäden auf deutsches Niveau, sodass man im Ernstfall vor hohen Zuzahlungen durch niedrige Mindestversicherungssummen geschützt ist.
Über- und Abgabe: mängelfrei entsprechend des Vertrags
Welcher Wagen am Urlaubsort bereitsteht, erfahren Mietwagenkunden im Normalfall erst bei der Abholung: Üblich ist die Anmietung eines Fahrzeugs einer bestimmten Kategorie statt eines konkreten Modells. Der Zustand des Leihwagens sollte grundsätzlich einwandfrei sein. Bei offenkundigen Mängeln ist das Fahrzeug direkt zurückzuweisen. Es gilt: keine Kompromisse im Sinne der Verkehrssicherheit. Bestehende Schäden haben nicht etwa den Vorteil, sorgloser mit dem Fahrzeug umgehen zu können: Neue Kratzer werden in Rechnung gestellt. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte das Übergabeprotokoll genau geprüft werden: Sämtliche Vorschäden müssen dokumentiert sein.
Die Abgabe sollte pünktlich und wie mit der Mietwagenfirma vereinbart erfolgen, um hohe Nachzahlungen ebenso wie Ärger im Versicherungsfall vorzubeugen. Denn der gebuchte Versicherungsschutz ist nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr gegeben.
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