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Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten: Nur emissionsträchtige Altgeräte sind betroffen

Frankfurt am Main (ots)

In den vergangenen Tagen wurde in den
Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. 
Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr 
verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um 
eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele.
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. weist
darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch 
Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Nach dem derzeitigen 
Kenntnisstand sind moderate Übergangsfristen für emissionsträchtige 
Altgeräte geplant. Eine allgemeine Messpflicht durch den 
Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt für 
technisch veraltete Geräte: Nachweis der Einhaltung bestimmter 
Emissionsgrenzwerte, Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung mit 
Übergangsfristen in vier Stufen. Durch die klare Regelung der 
Übergangfristen erhält der Verbraucher Planungssicherheit und kann 
sich langfristig auf die durchzuführenden Maßnahmen vorbereiten.
Erste Stufe betrifft 40 Jahre alte Geräte!
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein 
werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten 
Typenprüfung unterzogen wurden - und damit 40 Jahre und älter sind. 
Weitere drei Stufen folgen. Die letzte Stufe, die nach derzeitiger 
Planung 2024 in Kraft treten soll, umfasst alle Geräte, die ab 1995 
bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden. Das Typenschild 
am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild
nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann man beim Hersteller der
Feuerstätte nachfragen oder sich in der neu eingerichteten HKI 
Datenbank informieren.
Heute erhältliche Geräte erfüllen - unabhängig von der Preisklasse
-in der Regel die geplanten Grenzwerte der ersten Stufe und genießen 
Bestandsschutz. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch 
Filterzwang oder Austausch.
Online-Datenbank gibt Auskunft über den technischen Stand von 
Feuerstätten
Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den 
letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der Emissionen von 
Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden. Damit 
Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das Einhalten der 
geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich 
daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, bietet
der HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank an.
Nicht der Preis entscheidet, sondern die Technik
Die Geräte-Emissionen sind nicht von dem Preis des Gerätes 
abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen 
Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in 
Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich der Steigerung des 
Wirkungsgrades. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen 
verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von 
Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle 
auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen 
Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung
unterzogen, die auch das Emissionsverhalten dokumentiert.
Austausch von Altgeräten rechnet sich
Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades 
weniger Brennstoff. Damit ist CO2-freies Heizen mit Holz auch unter 
den neuen Auflagen wirtschaftlich interessant und ökologisch 
sinnvoll. Der Austausch von veralteten Feuerstätten schont den 
Geldbeutel und hilft der Umwelt.

Pressekontakt:

HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Frank Kienle
- Geschäftsführer -
Stresemannallee 19
D-60596 Frankfurt a. M.
Tel.: +49-69-25 62 68-0
Fax: +49-69-23 59 64
E-Mail: info@hki-online.de
Internet: www.hki-online.de

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