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RölfsPartner begrüßt Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Innovativer Mittelstand profitiert vom reformierten HGB-Bilanzrecht

Düsseldorf (ots)

Nachdem der deutsche Bundestag bereits am 26. März 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beschlossen hat, stimmte heute auch der Bundesrat zu. Dem Inkrafttreten der tiefgreifendsten Modernisierung des HGBs seit über zwei Jahrzehnten steht nun nichts mehr im Wege.

"Insbesondere Mittelständler, die in Forschung und Entwicklung investieren, können profitieren. Sie können immaterielle Vermögensgegenstände wie selbst entwickelte Patente als Aktivposten ansetzen und somit ihre Entwicklungskosten in der Handelsbilanz entsprechend ihrem wirtschaftlichen Gehalt zeigen", so Rüdiger Reinke, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der RölfsPartner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. "Innovative Unternehmen können dadurch ihre tatsächliche Vermögenslage besser präsentieren und die Eigenkapitalquote erhöhen - in der derzeitigen Wirtschaftslage ein entscheidender Vorteil."

Unternehmen müssen zum Teil die neuen Bilanzierungsregeln schon für den Abschluss 2009 anwenden. Um die Chance zu nutzen, sollten sie sich zeitnah mit der umfassenden Umstellung beschäftigen, da zahlreiche Unternehmensbereiche - nicht nur das Rechnungswesen - davon betroffen sind.

Die Neuerungen des BilMoGs werden von Unternehmen als sinnvoll eingeschätzt, so das Ergebnis einer Befragung mittelständischer und großer Unternehmen, die RölfsPartner nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett im Mai 2008 durchgeführt hatte.

RölfsPartner setzt seine Veranstaltungsreihe zum BilMoG fort. Weitere Informationen finden Sie unter www.roelfspartner.de

Pressekontakt:

Danielle Staudt-Gersdorf
RölfsPartner - Grafenberger Allee 159 - 40237 Düsseldorf
Tel.: 02 11-69 01-242 - Fax: 02 11-69 01-216
E-Mail: dst@roelfspartner.de -
Internet: www.roelfspartner.de
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