Studie: Baker Tilly ermittelt Best Practices der HGB- Konzernlageberichterstattung
Düsseldorf (ots)
Baker Tilly und die Wirtschaftswissenschaftlerin Prof. Dr. Isabel von Keitz untersuchten die Konzernlageberichte von 46 im SDAX oder TecDAX gelisteten Unternehmen. Dabei standen Umfang, Aufbau, Gliederung und Gestaltung der Berichte insgesamt bzw. einzelner Teilbereiche sowie die Umsetzung von ausgewählten Angabepflichten im Fokus der Analyse. Das Ergebnis: Die Ausgestaltung der Konzernlageberichte ist sehr variantenreich.
Nach Veröffentlichung der gemeinsamen Studien "Praxis der HGB-Berichterstattung" im Jahr 2014 und "Praxis der IFRS-Berichterstattung" in 2016 stellt die Beratungsgesellschaft Baker Tilly in Kooperation mit Isabel von Keitz (Professorin der Fachhochschule Münster) heute ihre neuste Studie "Praxis der HGB-Konzernlageberichterstattung" vor. "Die Studie zeigt, dass die untersuchten Unternehmen die Ermessensspielräume des DRS 20 unterschiedlich auslegen", fasst Prof. Dr. von Keitz zusammen. "Auch wenn die meisten sich grob am Aufbau des DRS 20 orientieren, sind die Struktur und die Aufbereitung der Lageberichte doch recht unterschiedlich. Adressaten brauchen insofern viel Erfahrung und/oder Zeit, um gezielt Informationen in den Konzernlageberichten zu finden.", resümiert von Keitz.
Denn die Konzernlageberichte haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Regulatorische Anforderungen für die Ersteller und damit einhergehend die Umfänge der Konzernlageberichte sind stetig gestiegen. Seit 2017 haben kapitalmarktorientierte Unternehmen bei Überschreiten bestimmter Größen eine nichtfinanzielle Erklärung im Konzernlagebericht abzugeben.
STRATEC Biomedial AG und SMA Solar Technology AG vorbildlich
Da es aber auch einige Unternehmen gibt, bei denen die Angaben insgesamt vollständig, hinreichend konkret und übersichtlich gemacht wurden, stellt die Studie die positiven Beispiele jeweils am Ende der fünf Analysefelder als "Best Practices" dar. So wird die STRATEC Biomedical AG für den Umfang, die Bestandteile und die Gliederung ihres Konzernlageberichts gelobt. Ein weiteres "Best Practice" ist die SMA Solar Technology AG. Sie hat in ihrem Konzernlagebericht besonders detaillierte Angaben zu ihrem Geschäftsmodell gemacht.
Für Thomas Gloth, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Baker Tilly, sind die zum Teil unterschiedlichen Angaben nachvollziehbar. "Die regulatorischen Anforderungen gem. HGB und DRS 20 lassen den erstellenden Unternehmen zahlreiche Ermessensspielräume bei der Erstellung ihrer Konzernlageberichte. Diese Ermessensspielräume stellen die Unternehmen vor große Herausforderungen im Hinblick auf die Fragen, welche konkreten Angaben in welcher Art und Weise zu machen sind."
Mit der nun veröffentlichten Studie wollen Baker Tilly und Prof. Dr. Isabel von Keitz den Unternehmen eine Hilfestellung bei der Beantwortung eben solcher Fragen an die Hand geben.
Die gesamte Studie mit allen "Best Practices" aus den Bereichen "Umfang, Bestandteile und Gliederung", "Angaben zum Geschäftsmodell", "Angaben zu F&E", "Angaben zur Ertragslage" und "Angaben zu ausgewählten finanziellen Leistungsindikatoren" kann in der Pressestelle von Baker Tilly angefordert werden.
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