Deutscher Bundestag beschließt Einführung der Real Estate Investment Trusts (REITs)
RölfsPartner begrüßt den Beschluss
Düsseldorf (ots)
RölfsPartner begrüßt den Beschluss und sieht darin eine Stärkung des Finanzplatzes Deutschland sowie eine Chance für die Professionalisierung der Immobilienwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat am 23. März 2007 die Einführung von REITs in Deutschland beschlossen. Die Fraktionen von SPD und Union stimmten geschlossen für das Regelwerk, die FDP enthielt sich, Grüne und Linksfraktion lehnten das Gesetz ab. Am 30. März entscheidet der Bundesrat hierüber in einer Plenarsitzung, wobei eine Zustimmung als sicher gilt, da die Länder bereits in die zuvor geführten Expertengespräche eingebunden waren. Das Gesetz wird rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Damit verfügt nun auch Deutschland über das international anerkannte und kapitalmarktorientierte Vehikel zur indirekten Immobilienanlage, das aufgrund seiner "Steuertransparenz" ein interessantes Anlageobjekt für institutionelle und ausländische Investoren werden dürfte.
Was verbirgt sich aber hinter dem vieldiskutierten Begriff REIT? Ein REIT ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit der Geschäftstätigkeit Immobilienerwerb, -verwaltung und -veräußerung. Diese Form der Immobilienaktiengesellschaft existiert bereits in über 20 Ländern - in den USA beispielsweise schon seit 1960. REITs unterliegen weder der Körperschafts- noch der Gewerbesteuer. Gewinne werden nicht auf Gesellschaftsebene, sondern seitens des Anlegers besteuert (Steuertranparenz). Bedingung dafür ist, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden hinsichtlich der Börsenzulassung, der Streuung der Aktien, der Vermögens- und Ertragszusammensetzung sowie des Immobilienbestands.
"Wir begrüßen den Beschluss sehr. Nach langer Diskussion ist dies ein guter erster Schritt, auch wenn er noch einige rechtliche und steuerliche Fragen offen lässt", kommentiert Dr. Detlef Koch, Rechtsanwalt und Partner bei der zur RölfsPartner Gruppe gehörenden Rechtsanwaltsgesellschaft Aderhold v. Dalwigk Knüppel, die Entscheidung. "Wir erwarten durch den REIT vermehrte Investitionen in den deutschen Immobilienmarkt - nach Volumen in Europa mit Abstand die Nummer Eins - die Kapitalangebot und Liquidität erhöhen", so der Immobilienexperte. Die Hoffnung, dass REITs den Finanzplatz Deutschland gegenüber den europäischen Finanz- und Wirtschaftsstandorten relevant stärken und die Immobilienwirtschaft professionalisieren, scheint also durchaus begründet.
"Auch für Unternehmen, die über größere Immobilienbestände verfügen, bieten REITs neue Chancen, da REITs ein probates Instrument sind, um das bislang in den Immobilien gebundene Kapital freizusetzen und anschließend in das Kerngeschäft zu investieren", fügt Peter Fabry, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der RölfsPartner Steuerberatungsgesellschaft, hinzu. "Anreiz soll hier die so genannte Exit-Tax bieten; dies bedeutet, dass nur die Hälfte der Veräußerungserlöse der Immobilien als Gewinn versteuert werden müssen."
Dr. Detlef Koch und Peter Fabry haben zum Thema REITs bereits zahlreiche Fachartikel veröffentlicht und bereiten derzeit einen Kommentar zum REIT-Gesetz vor, der nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in einem der führenden Wirtschaftsverlage erscheinen wird.
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