Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer
Berlin (ots)
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 4. Juni 2010 beschlossen, ein Gesetz zur Errichtung eines Zentralen Testamentsregisters für Deutschland in den Deutschen Bundestag einzubringen. In dem Register wird vermerkt, ob ein Erblasser Verfügungen von Todes wegen getroffen hat und wo die Urkunden verwahrt werden.
Durch das Zentrale Testamentsregister können künftig Nachlassverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden, weil das zuständige Nachlassgericht vom Zentralen Testamentsregister darüber informiert wird, ob erbfolgerelevante Urkunden zu beachten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass der letzte Wille des Erblassers nach seinem Ableben auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
Die Bundesnotarkammer hat sich bereit erklärt, das Zentrale Testamentsregister aufzubauen und zu betreiben. "Wir freuen uns über das der Bundesnotarkammer sowie den Notarinnen und Notaren entgegengebrachte Vertrauen", sagt Dr. Thomas Diehn, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Die Bundesnotarkammer führt bereits seit mehreren Jahren erfolgreich das Zentrale Vorsorgeregister, in dem bereits über 1 Mio. Vorsorgeurkunden eingetragen sind. "Wir werden die mit dem Vorsorgeregister gesammelte Erfahrung nutzen, um für die Bürgerinnen und Bürger ein transparentes und sicheres Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen zu schaffen," so Diehn weiter.
Dabei stehe der Datenschutz im Vordergrund. Diehn betont: "Nicht gespeichert wird der Inhalt der Testamente oder Erbverträge." Das Register soll nur sicherstellen, dass eine erbfolgerelevante Urkunde im Sterbefall sofort an das zuständige Nachlassgericht abgeliefert wird. Der letzte Wille ergebe sich allein aus der Urkunde selbst, nicht aus dem Zentralen Testamentsregister.
Für die Registrierung ist eine Gebühr von 15 EUR vorgesehen. Der Registerbetrieb soll zum 1.1.2012 aufgenommen werden.
Der Abdruck ist honorarfrei.
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