Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer
Berlin (ots)
"Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird" war das Thema der ARD-Talksendung "Menschen bei Maischberger" am vergangenen Dienstag. "Seitdem steht unser Telefon nicht still" berichtet Michael Gutfried, Leiter des Zentralen Vorsorgeregisters bei der Bundesnotarkammer. Vielen Zuschauern ist durch die Sendung bewusst geworden, wie wichtig es ist, sich mit betreuungsrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Was passiert aber, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist? Einer der größten Rechtsirrtümer scheint zu sein, dass der Ehegatte für seinen Partner handeln kann.
Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr ist ab dem 18. Lebensjahr niemand per Gesetz berechtigt für den anderen zu handeln. Bei Geschäftsunfähigkeit wird für die betroffene Person dann in der Regel ein Betreuer bestellt, der in dem vom Gericht bestimmten Umfang für die betreute Person handeln kann. Der Betreuer ist nicht selten ein Fremder. Rechtzeitige Vorsorge macht aber eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend vorbeugen. Diese Vorsorgedokumente sollten mindestens schriftlich verfasst sein. Damit auch Grundstücksangelegenheiten mit der Vorsorgevollmacht erledigt werden können, ist jedoch die notarielle Form erforderlich. Weitere Vorteile einer notariellen Vorsorgevollmacht sind deren Beweiskraft, die höhere Akzeptanz im Rechtsverkehr und die individuelle rechtliche Beratung durch den Notar, die in den ohnehin anfallenden Notargebühren enthalten ist. Eine notarielle Vorsorgeurkunde einschließlich Entwurf, einer oder mehrerer Besprechungen, Beurkundung und Ausfertigungen der amtlichen Urkunde kostet durchschnittlich zwischen 80 und 200 EUR, je nach Vermögensverhältnissen des Vollmachtgebers.
Auf die in der Talksendung angesprochenen Missbrauchsgefahren einer Vollmacht angesprochen, rät Gutfried: "Man sollte nur solche Personen bevollmächtigen, denen man uneingeschränkt vertraut. Ändert sich hieran etwas, so kann man die Vollmacht jederzeit widerrufen. Besonders missbrauchsanfällige Geschäfte wie die Übertragung von Immobilien auf den Bevollmächtigten oder das Herschenken von Vermögen können vom Vollmachtsumfang auch ausgenommen werden." Außerdem empfiehlt es sich, die Vollmacht nicht sofort auszuhändigen, sondern bis zum Vorsorgefall bei seinen Unterlagen zurückzubehalten.
Der Sorge, dass diese im Bedarfsfall nicht mehr aufgefunden wird, kann dadurch begegnet werden, dass man den Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort informiert. Hat man eine notarielle Vollmacht, so kann der beurkundende Notar angewiesen werden, weitere Ausfertigungen zu erteilen. In jedem Fall ist zu empfehlen, die Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf das Register und können so im Ernstfall schnell die bevollmächtigten Personen ausfindig machen. Auch eine nur vorübergehende Bestellung eines Betreuers kann damit vermieden werden. Die Registrierung kostet einmalig 13 EUR. Alle notwendigen Informationen zur Registrierung der Vorsorgedokumente können unter www.vorsorgeregister.de nachgelesen werden.
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