MPC/HCI Deepsea Oil Explorer: Gesellschafterversammlung beschließt Sanierungskonzept - Nach Hahn Rechtsanwälte sollten die Anleger ihre Chance zum Ausstieg nutzen
Hamburg (ots)
Am 24. Juni 2011 hat eine gemeinsame außerordentliche Gesellschafterversammlung der MPC HCI Deepsea Oil Explorer in Hamburg stattgefunden. Auf der Präsenzveranstaltung wurde ein Sanierungskonzept beschlossen. Anwesend waren etwa 250 Gesellschafter der insgesamt 5.800. Viele bei der Ölplattform investierten Anleger suchen nach einer Chance zum vorzeitigen Ausstieg. Nach Auskunft des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) können bei Falschberatung Schadensersatzansprüche zunächst gegen die anlageberatende Bank geltend gemacht werden. Neben der Frage der anleger- und objektgerechten Beratung sei, so Anwalt Hahn, die Verheimlichung der Rückvergütungen ein tauglicher Ansatz. "Wegen der nach unserer Auffassung fehlerhaften Verkaufsprospekte kommen aber auch Ansprüche gegen die jeweilige Prospektverantwortliche und die Treuhänderin und Gründungskommanditistin in Betracht."
Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 8. Juli 2010 war bereits beschlossen worden, dass die Anleger zur Sanierung der Fonds für sieben Jahre keine Ausschüttungen mehr bekommen sollen. Da sich der Charterantritt nunmehr um knapp eineinhalb Jahre verspätet und die Oil Rig jetzt erst am 15. Januar 2012 in Brasilien abgeliefert werden kann, soll sich ein Kapitalmehrbedarf von 105 Millionen USD ergeben. Die Banken haben eine Kapitalerhöhung in dieser Höhe in Aussicht gestellt und die Konsortialführerin hat angeblich aktuell ihre Zustimmung zur Neuordnung erteilt. Bedingung dafür war, dass die Betreibergesellschaft ausgetauscht wird. Statt der Delba Perfuradora International S.A. soll nun die bankengenehme Odebracht Óleo e Gas S.A. (OOG) die Plattform betreiben. Dafür übernimmt die OOG 77,5 % der Anteile der Mehrheitsgesellschafterin der Coöperatie, der vorgenannten Delba, und erhält nach Abschluss der Erstbeschäftigung als Gebühr 6 % der Gesamtcharterrate. Außerdem stellt die OOG zur Liquiditätssicherung insgesamt 35 Millionen USD zur Verfügung, die allerdings mit bis zu 12 Prozent pro Jahr zu verzinsen sind. Die Vorzugsauszahlungen an die Beteiligungsgesellschaft entfallen. Ingesamt erhält diese rund 240 Millionen USD weniger an Dividenden.
Anwalt Hahn kritisierte als bevollmächtigter Vertreter auf der aktuellen Gesellschafterversammlung, dass sich - im Gegensatz zu den Anlegern - die beiden Emissionshäuser MPC und HCI und die Treuhandgesellschaften nicht an den Sanierungskosten beteiligen. "Die Anleger verzichten auf ein Drittel des versprochen Kapitalrückflusses", so Hahn, "die Treuhandgesellschaften als angebliche Interessenvertreter der Anleger verkaufen es schon als großzügig, dass die Treuhandgebühren von immerhin insgesamt jeweils 4,711 Millionen USD bis 2011 gestundet und erst ab 2016 zurückgezahlt werden müssen." Wegen der ungleichen Verteilung der Sanierungskosten und der wirtschaftlich insgesamt immer noch unsicheren Perspektive sollten laut Hahn Anleger ihre Chance zum Ausstieg aus der Beteiligung nutzen. "Etwaige Schadensersatzansprüche sind - bis auf solche gegen die Prospektverantwortliche (im engeren Sinne) der HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG - noch nicht verjährt. "Wir von hrp gehen von eindeutigen Prospektfehlern aus. Weiterhin bestehen bei Falschberatung gute Chancen, gegen die anlageberatende Bank erfolgreich vorgehen zu können. Aufgrund eigener Erfahrungen schätzen wir", so Anwalt Hahn abschließend, "dass diesbezüglich auch außergerichtliche Lösungen möglich sind."
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell