Zur aktuellen Situation bei offenen Immobilienfonds
Hamburg (ots)
Carsten Sieling, Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages und der Hamburger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Peter Hahn erklären: "Die Probleme der Anlageberatung zeigen sich derzeit deutlich bei offenen Immobilienfonds. Aktuell warten mehrere hunderttausend Anleger auf die Entscheidung, ob die Kapitalanlagegesellschaften die Anteile wieder zurücknehmen oder die Fonds abgewickelt werden.
Offene Immobilienfonds waren jahrzehntelang gerade für private Kleinanleger eine attraktive Anlageform und sollen dies auch bleiben. Sie leiden unter der Fristeninkongruenz, also der schwierigen Vereinbarkeit langfristig orientierter Vermögensanlagen in Immobilien mit der Zusage börsentäglicher Anteilrücknahme. Infolge des niedrigen Zinsniveaus nutzen institutionelle Großanleger diese Fonds vermehrt für kurzfristige Geldanlagen und verschärfen dadurch das grundsätzliche Liquiditätsproblem. Doch ein überzeugendes Konzept zur nachhaltigen Stabilisierung der Fonds und damit zur Wiederherstellung des Vertrauens in deren Sicherheit bleibt die Bundesregierung weiter schuldig.
Auch sonst ist von den großen Ankündigungen der Bundesregierung in Sachen Anlegerschutz nicht viel geblieben. So bleibt Vieles beim Alten: Kein Fortschritt bei der notwendigen Offenlegung von Provisionen in der Fondsvermittlung, bei der Einführung von standardisierten und verbindlichen Produktinformationsblättern und bei der Schaffung eines Finanzmarktwächters. Auf der Strecke bleiben wieder einmal die Anlegerinnen und Anleger."
Carsten Sieling ist zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Anlegerschutz.
Fachanwalt Peter Hahn hat jüngst die ersten positiven Urteile für Anleger in Sachen offene Immobilienfonds erstritten.
Weitere Informationen können im Bundestagsbüro von Carsten Sieling, Tel.: 030/227 71594 oder carsten.sieling.ma02@bundestag.de angefordert werden.
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