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Landgericht Stuttgart stellt Fehler in Widerrufsbelehrung der DSL Bank in einem Darlehensvertrag vom 18.01.2007 fest

Stuttgart/Hamburg (ots)

Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 13.09.2017 - 21 O 10/17 - festgestellt, dass eine Standard-Widerrufsbelehrung der DSL Bank aus einem Darlehensvertrag vom 18. Januar 2007 einen schwerwiegenden Fehler aufweist. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung führe dazu, dass die Kläger ihr Widerrufsrecht nach über acht Jahren noch wirksam ausüben konnten.

"Wir wollten argumentativ eigentlich noch auf einen weiteren Fehler hinaus, der der DSL Bank ebenfalls unterlaufen war", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Auf diesen Fehler habe nach Einschätzung von Hahn das Urteil ebenfalls gestützt werden können. Hier habe das Landgericht offensichtlich nicht "ran" gewollt und das Urteil auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung gestützt. "Wäre das Landgericht der weiteren Argumentation von uns gefolgt, hätte dies zu einer "Klagelawine" führen können", so Hahn weiter. "Es ist in der bundesdeutschen Bevölkerung kaum bekannt, dass auch Immobiliendarlehen, die vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden, noch immer rechtswirksam widerrufen werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Vertragsschluss ohne Filialbesuch erfolgte. Diese Konstellation betrifft nicht nur die DSL Bank, sondern auch die ING-DiBa AG", verrät Hahn. Anwaltlich zu prüfen ist sodann, ob die Bank dem Kunden alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erteilt hat. Daran fehlt es laut Hahn fast immer.

Wirtschaftlich bedeutet ein wirksamer Widerruf insbesondere, dass die Bank beispielsweise keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, wenn eine Immobilie wegen Umzugs, Scheidung oder günstigen Marktverhältnissen verkauft wird. Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung bereits vor längerer Zeit gezahlt wurde, erhält der Bankkunde unter anderem diese verzinst zurück. "Da in den Fällen des Widerrufs ein Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung nicht besteht, eröffnet sich für einen Bankkunden bei nicht abgelösten Darlehen damit die Chance, mit der finanzierenden Bank in Verhandlungen über neue Konditionen zu treten, um das aktuell niedrige Zinsniveau für sich zu nutzen", so Hahn abschließend. Eine Prüfung der Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen bietet HAHN Rechtsanwälte aufgrund der hohen Spezialisierung der Kanzlei allen betroffenen Verbrauchern kostenfrei an.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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