Erleichterung bei Familienunternehmen: Große Koalition stellt sich gegen "Fair Value Bilanzierung"
München (ots)
Es ist eine der besten Nachrichten, die deutsche Familienunternehmen in letzter Zeit aus Berlin vernommen haben: Die Regierungskoalition verzichtet offenbar darauf, die Fair-Value-Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) in das deutsche Bilanzrecht zu übernehmen. Die anhaltende Kritik aus Fachkreisen und von Vertretern der Familienunternehmen - unter anderem der Stiftung Familienunternehmen und der Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familienunternehmen (VMEBF) - ist nicht ohne Wirkung geblieben.
Die Familienunternehmen sind sehr erleichtert darüber, dass das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), mit dem das deutsche Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches (HGB) den internationalen Regeln der Rechnungslegung angepasst werden sollte, nun in einer abgeschwächten Fassung auf sie zukommt. Nach übereinstimmender Meinung von Wirtschaftsprofessoren, Wirtschaftsprüfern und Unternehmern hätte die Einführung der Fair-Value-Regeln extreme Wertschwankungen und damit Risiken in die Bilanzen der Unternehmen gebracht.
Eine Bewertung nach dem Fair Value, dem "fairen Wert", wäre für Finanzanlagen wie Aktien und Anleihen, aber auch für die Kaufpreisallokation nach Übernahmen oder für die Geschäftswerte von Beteiligungen erforderlich gewesen. Dabei hätte immer das Prinzip gegolten, die Bilanzpositionen zu Marktpreisen oder - falls nicht vorhanden - nach einer komplizierten Modellrechnung zum Stichtag zu bewerten. Ein zufällig hoher Wertpapierkurs zum Stichtag hätte also hohe Pseudo-Gewinne generiert und die Bilanzen aufgebläht, ein Kurssturz extrem hohe Wertberichtigungen erfordert, die womöglich zum Ausweis hoher Verluste geführt hätten.
"Damit wären - neben den hohen Kosten der Wertermittlung - unüberschaubare Risiken auf die Familienunternehmen zugekommen", so die Überzeugung von Prof. Dr. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. Auf der einen Seite hätte die Gefahr bestanden, Scheingewinne ausschütten zu müssen, auf der anderen die Möglichkeit, dass Kursverluste in die bilanzielle Überschuldung führen. "Für Familienunternehmen, denen die Rechnungslegung auch Entscheidungsgrundlagen liefern soll, kommt hinzu, dass die Informationen einer Fair-Value-Bilanz nahezu wertlos sind", so Hennerkes weiter. Diese Art der Bilanzierung sei primär auf den stichtagsbezogenen Informationsbedarf des Kapitalmarkts ausgerichtet. Familienunternehmen hingegen sind an einem langfristigen Fortbestand des Unternehmens interessiert und nicht an einem augenblicklichen Marktwert. Zudem besteht für die Anteile an Familienunternehmen allein wegen der regelmäßig vorliegenden Verfügungsbeschränkungen der Gesellschafter ohnehin kein Markt.
Wahrscheinlich ist, dass die weltweite Finanzkrise zur Entscheidung der Regierungskoalition beigetragen hat. Denn hier war es die Bewertung der Wertpapierbestände von Banken zum aktuellen Marktpreis, also zum Fair Value, die zur Verschärfung wesentlich beitrug - viele Hiobsbotschaften kamen von Kreditinstituten erst, nachdem sie ihre jüngsten Bilanzen aufgestellt hatten.
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