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Ein unverhältnismäßiges Verbot
Die Kritik am Beherbergungsverbot wird von Tag zu Tag lauter - und das zurecht. Leitartikel von Jana Wolf

Regensburg (ots)

Der Streit um das Beherbergungsverbot ist so alt wie das Verbot selbst. Also gut sechs Tage. Seit die Länder die Regel am vergangenen Mittwochabend mehrheitlich beschlossen haben, wird die Kritik von Tag zu Tag lauter - und das zurecht. Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots dürfen demnach nur dann beherbergt werden, wenn sie einen maximal 48 Stunden alten, negativen Corona-Test vorweisen können. Während vier Bundesländer von Beginn an skeptisch waren, führte Bayern - bekannt für seinen strikten Anti-Corona-Kurs - das Verbot umgehend ein. Gestern spielte Ministerpräsident Markus Söder den Streitpunkt dann herunter: Das Beherbergungsverbot werde bei der Ministerpräsidentenkonferenz, die heute in Berlin stattfindet, nur ein "untergeordneter Punkt" sein und er sei in der Frage "in keinster Weise persönlich auf Dauer festgelegt". Söder will den Eindruck verwischen, vorschnell eine Regel eingeführt zu haben, die nun der Kritik nicht standhält. Das Kalkül geht nicht auf. Besonders die betroffene Hotel- und Gaststättenbranche, die um ihre Existenz fürchtet, ist empört über das Verbot und hat sogar eine Klage angekündigt. Aber auch aus Politik, Wissenschaft und anderen Teilen der Wirtschaft wird das Unverständnis zunehmend harsch ausgedrückt. Klar ist: Das Beherbergungsverbot muss auf den Prüfstand. Dabei geht es im Kern um drei zentrale Punkte: die Umsetzung, die Akzeptanz und die Verhältnismäßigkeit der Regel. Erstens: Die Umsetzung des Verbots erschien bei der Einführung noch leichter als heute. Bayern etwa führte die Regel vergangenen Donnerstag für Reisende aus vier Berliner Bezirken, aus Bremen sowie aus dem nordrhein-westfälischen Hamm und Remscheid ein - gerade mal an diesen sieben Orten gab es mehr als 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. Noch überschaubar. Gestern hatten bereits mehr als 30 Kreise oder kreisfreie Städte die Marke gerissen, Tendenz steigend. Die Einhaltung der Regel wird von Tag zu Tag schwerer zu überblicken. Hinzu kommt, dass sie die begrenzten Testkapazitäten strapaziert. Bewohner der betroffenen Risikoregionen suchen nun einen Arzt auf, ehe sie eine Reise antreten, auch wenn keinerlei Infektionsverdacht besteht. Die Tests wären an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt. Zweitens: Es fehlt an Akzeptanz für das Verbot, weil es nicht nachvollziehbar und stimmig ist. Nur ein Beispiel: Ein Münchner darf ohne Negativ-Test nicht in Regensburg übernachten, weil die Landeshauptstadt als Risikogebiet gilt. Ein Regensburger in München aber schon. Dieses Verfahren leuchtet nicht ein, zumal es durch Berufsverkehr und Pendelströme ohnehin zu Durchmischungen kommt. Wenn Regeln nicht plausibel erscheinen, werden viele Menschen sie höchstens widerwillig befolgen. Das schmälert das Vertrauen in die Sinnhaftigkeit politischer Maßnahmen. Bisher gibt es auch kaum wissenschaftliche Anhaltspunkte dafür, dass Reisen und Hotelbesuche wesentlich zum Infektionsgeschehen beitragen. Die Wissenschaft bestätigt sogar die Zweifel am Sinn des Beherbergungsverbots. Womit wir, drittens, bei der Verhältnismäßigkeit wären. Aus juristischer Sicht ist es nämlich sehr entscheidend, wie wirksam eine Maßnahme tatsächlich ist, um Corona in den Griff zu bekommen. Schließlich werden mit jedem Verbot Freiheiten der Bürger beschnitten, in diesem Fall etwa die Freizügigkeit der Reisenden und die Gewerbefreiheit der Hoteliers und Gaststättenbetreiber. Bei aller Notwendigkeit, Corona in dieser heiklen Phase einzudämmen, müssen dennoch die Grundrechte geschützt werden. Nur mit sehr driftigen, stichhaltigen Gründen darf die Freiheit eingeschränkt werden. Das Beherbergungsverbot erfüllt dieses Kriterium bisher nicht. Stattdessen gibt es triftige Gründe, das Verbot zu überdenken.

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