Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presserechtliches Informationsschreiben
Hannah Herzsprung
Berlin (ots)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Wege darf ich Ihnen anzeigen, dass ich die Schauspielerin Hannah Herzsprung und ihren Lebensgefährten in ihren presserechtlichen Angelegenheiten vertrete. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Unsere Klientin Hannah Herzsprung hat seit Jahren ihre Privatsphäre absolut geschützt und sich zu ihrem Privatleben, insbesondere zu ihrem Partner, nicht geäußert. Wir haben daher in der Vergangenheit regelmäßig gegen eine identifizierende Berichterstattung über den Partner von Frau Herzsprung erfolgreich presserechtliche Schritte eingeleitet und die jeweiligen Medien auf Unterlassung in Anspruch genommen. Es gibt auch entsprechende Gerichtsurteile.
Vor diesem Hintergrund erweist sich die aktuelle Berichterstattung, die sich mit Gerüchten über eine Eheschließung auseinandersetzt, als rechtswidrig. Dies gilt insbesondere hinsichtlich einer identifizierenden Berichterstattung über unseren Klienten. Wir bitten Sie daher von einer entsprechenden Übernahme der aktuellen Berichterstattung Abstand zu nehmen. Wir sind beauftragt, gegen die Medien, die heute hierüber berichtet haben, unverzüglich presserechtliche Schritte einzuleiten, unabhängig vom Wahrheitsgehalt.
Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
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