Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presseinformation Robert Habeck und Familie
Berlin (ots)
Aus Anlass einer Berichterstattung in "die aktuelle" vom 8. Februar 2020 weise ich als Anwalt von Robert Habeck auf Folgendes hin:
Erstmals sind in der Boulevardpresse private Daten und Fotos seiner Kinder veröffentlicht worden, ohne dass diese zugestimmt haben. Dieses ist bekanntermaßen rechtswidrig. Wir sind daher auch beauftragt worden, hiergegen vorzugehen. Diesen aktuellen Fall nimmt Herr Habeck zum Anlass, mich zu bitten mitzuteilen, dass er Verletzungen der Privatsphäre seiner Familie nicht hinnehmen wird, insbesondere Fotoveröffentlichungen seiner Kinder oder seiner Privatsphäre. Auch Politiker haben das Recht insofern in Ruhe gelassen zu werden. Kinder von Politikern genießen bekanntermaßen besonderen Schutz vor medialer Veröffentlichung. Wir bitten insofern um Beachtung.
Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
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