BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ADVANT BEITEN MANDANTIN ERZIELT ERFOLG VOR DEM OLG KÖLN IN MASKENLIEFERSTREIT
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ADVANT Beiten hat eine Mandantin bei der Durchsetzung ihrer Kaufpreiszahlung gegen die Bundesrepublik Deutschland aus einem Vertrag über Schutzausrüstung erfolgreich vertreten.
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München, 10. Januar 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat eine Mandantin bei der Durchsetzung ihrer Kaufpreiszahlung gegen die Bundesrepublik Deutschland aus einem Vertrag über Schutzausrüstung erfolgreich vertreten. Der achte Senat des OLG Köln hat am Donnerstag, den 09. Januar 2025, die Berufung der Bundesrepublik Deutschland abgewiesen (Urteil des OLG Köln in der Sache Lieferantin./. Bundesrepublik Deutschland – 8 U 46/23). Das LG Bonn hatte der Klage der Lieferantin auf Kaufpreiszahlung aufgrund der Lieferungen von Schutzmasken im Rahmen des Open-House Verfahrens aus dem März / April 2020 gegen die Bundesrepublik Deutschland erstinstanzlich mit Urteil vom 16. Oktober 2023 stattgegeben und die Eventualwiderklage der Bundesrepublik Deutschland voll abgewiesen (LG Bonn in der Sache Lieferantin./. Bundesrepublik Deutschland – 1 O 321/21, vgl. Pressemitteilung vom 16. Oktober 2023).
Damit wurde für einen weiteren abgeschlossenen Vertrag festgestellt, dass beide Vertragsparteien ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen haben. Die Position der rechtshilfesuchenden Lieferanten, welche einen wirksamen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen haben, wird durch dieses Urteil weiter gestärkt.
Der achte Senat des OLG Köln hat sich in seinem Urteil der Argumentation der Klägerin angeschlossen, dass auf den im Rahmen des Open-House Verfahrens geschlossenen Kaufvertrag bei nicht in Deutschland ansässigen Lieferanten das CISG (UN-Kaufrechts-Übereinkommen) Anwendung findet und dass die Bundesrepublik Deutschland einerseits ihr Recht, die Aufhebung des Vertrages zu erklären, gemäß Art. 49 Abs. 2 CISG, verloren hat und andererseits mangels der Vereinbarung eines Fixgeschäfts dazu verpflichtet war, der Lieferantin vor Erklärung des Rücktritts eine Nachfrist zu setzen.
(...)
Das klare Urteil des achten Senats des OLG Köln dürfte für die Klagen von weiteren Lieferanten im Open-House Verfahren von hoher Bedeutung sein, da sich nunmehr eine einheitliche Rechtsprechungslinie zu Gunsten der Lieferanten am OLG Köln abzeichnet.
ADVANT Beiten vertritt eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen bei der Durchsetzung von Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Verträgen über Schutzausrüstung.
Berater Lieferantin:
ADVANT Beiten: Moritz Kopp (federführend, München), Dr. Philipp Sahm (Frankfurt), Chiara-Lucia Peterhammer, Katharina Reichert (beide München, alle Commercial/Litigation).
Frauke Reuther ADVANT Beiten
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Tel. +49 (69) 756095 - 570 frauke.reuther@advant-beiten.com