Hilfe, Steuererklärung! - So spart man mit Riester- und Basisrente (BILD)
Saarbrücken (ots)
Hilfe, Steuererklärung! - So spart man mit Riester- und Basisrente
Auf in den Formulardschungel - spätestens Ende Mai muss die Steuererklärung abgegeben werden. Wer eine Riester- oder Basisrente abgeschlossen hat, kann seine Beiträge steuerlich geltend machen. Wie's funktioniert, erklärt CosmosDirekt.
Vor der jährlichen Steuererklärung würde sich so mancher vielleicht lieber drücken. Doch wer eine staatlich geförderte Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann mit einigen wenigen Angaben bares Geld sparen. Michael Greifenberg, Finanzexperte von CosmosDirekt, erklärt: "Riester- und Basisrentenversicherungen werden nachgelagert besteuert." In der Ansparphase sind die Einzahlungen steuerfrei, in der Rentenphase gilt dann der persönliche Steuersatz. "Da die Beiträge für den jeweiligen Vertrag jedoch aus dem bereits versteuerten Nettoverdienst abgehen, bekommen die Verbraucher die zu viel gezahlten Steuern in Form von Zulagen und Steuerrückerstattungen wieder", so der Experte.
Riester-Förderung = Zulage + Steuerersparnis
Die volle staatliche Riester-Zulage von 154 Euro jährlich erhält, wer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr abzüglich Zulagen in den Vertrag einzahlt. Damit die Zulagen fließen, muss ein Zulagen-Antrag beim Anbieter (Versicherer) eingereicht werden. Familien profitieren zusätzlich: Ein Elternteil bekommt pro Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage gutgeschrieben. (1) "Bei Familien mit Kindern gleichen die Zulagen die bereits gezahlten Steuern in der Regel aus", sagt der CosmosDirekt-Finanzexperte. Bei Singles oder Familien ohne Kinder ist dies häufig nicht der Fall. "Sie erhalten daher zumeist nach Einreichung der Steuererklärung Geld zurück", so Michael Greifenberg. Es gilt: Je höher die Beitragszahlung ist, desto höher die Steuerersparnis.
Riester-Tipp
- Jeder Riester-Sparer sollte in der "Anlage AV" der Steuererklärung die investierte Vorsorgesumme eintragen. Das Finanzamt errechnet dann individuell die Steuerersparnis, von der die Zulagen abgezogen werden. - Der Anbieter übermittelt dem Finanzamt automatisch die erforderlichen Daten. Eine Bescheinigung ist der Steuererklärung daher nur noch dann beizulegen, wenn die Daten nicht rechtzeitig übermittelt wurden.
Basisrente = Hohe Steuervorteile
Die Basisrente - umgangssprachlich Rürup-Rente nach ihrem "Erfinder" Bert Rürup benannt - ist vor allem für Besserverdiener und Selbstständige interessant. Für Letztere ist sie zudem die einzige Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen. Zulagen gibt es bei der Basisrente keine; die Förderung erfolgt über die Steuerrückerstattung nach Einreichen der Steuererklärung. 2013 können 76 Prozent der eingezahlten Beitragssumme bis maximal 20.000 Euro pro Person steuerlich geltend gemacht werden, 2020 bereits 90 Prozent. Ab dem Jahr 2025 sind die Beiträge dann zu 100 Prozent steuerfrei. Michael Greifenberg erklärt: "Wenn ein 40-jähriger verheirateter Alleinverdiener mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro monatlich 150 Euro in seine Basisrente einzahlt, bekommt er in diesem Jahr 410 Euro an Steuern zurück. (2) Im Jahr 2025 sind es dann 540 Euro."
Basisrenten-Tipp
- Je höher die individuelle steuerliche Belastung ist, desto signifikanter ist auch die Steuerersparnis. Unverheiratete können in 2013 maximal 15.200 Euro (3) (76 Prozent von 20.000 Euro) von der Steuer absetzen. Bei Verheirateten sind es 30.400 Euro. (3) - Um die Steuervorteile geltend zu machen, müssen Sparer die "Anlage Vorsorgeaufwand" ausfüllen. Nur dann werden die Beiträge vom Finanzamt berücksichtigt. Wie bei der Riester-Versicherung müssen nur wenige Zahlen eingetragen werden. - Übrigens: Neben den monatlichen Beiträgen können bei Anbietern wie CosmosDirekt auch Zuzahlungen geleistet werden - diese lassen sich bis zur Höchstsumme natürlich ebenfalls von der Steuer absetzen.
(1) Eltern erhalten für ein ab dem 1. Januar 2008 geborenes Kind eine jährliche Zulage von 300 Euro. Die Zulage für Eltern von Kindern, die vor 2008 geboren wurden, liegt bei 185 Euro jährlich. (2) Grenzsteuersatz 30 Prozent (3) Mögliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in bestimmte Versorgungswerke müssen hierbei noch berücksichtigt werden.
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