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Was beim Carsharing zu beachten ist

Was beim Carsharing zu beachten ist
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Saarbrücken (ots)

Gewerbliches Carsharing entlastet den Innenstadtverkehr und trägt dazu bei, die Luftqualität in der City zu verbessern. Doch Autoteilen schont nicht nur die Umwelt, sondern meist auch das Konto des Fahrers. Wie die Carsharing-Fahrzeuge gegen Schäden abgesichert werden, erklärt CosmosDirekt.

City-Flitzer wie DriveNow, Car2Go, Flinkster oder Quicar erobern Deutschlands Metropolen. Trotzdem haben erst fünf Prozent der Städter das Mobilitätsmodell ausprobiert. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. (1) Immerhin: Jeder vierte Befragte (25 Prozent) kann sich vorstellen, künftig Carsharing zu nutzen.

Tipps vom Versicherungsexperten Roman Wagner

"Wer sich hinter das Lenkrad eines Carsharing-Fahrzeuges setzt, sollte sich vorab über den Versicherungsschutz informieren", rät Roman Wagner, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Autofahrer, die ein gewerbliches Carsharing-Angebot wählen und auf das eigene Auto verzichten, brauchen keine eigene Autoversicherung. Denn in der Regel ist man über den Anbieter Kfz-haftpflicht- und kaskoversichert."

Wichtig für Umsteiger:

   - Vor dem Einsteigen ins Carsharing-Fahrzeug sollte man mit dem 
     bisherigen Autoversicherer klären, ob und wie lange der bereits 
     erreichte Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflicht- und der 
     Vollkaskoversicherung bestehen bleibt. Besitzt man später wieder
     ein eigenes Auto, bleibt der günstigere Versicherungsbeitrag 
     erhalten.
   - Einen Blick auf die Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung des 
     Fahrzeuges zu werfen, kann Geld sparen. Zum Teil lässt sich 
     diese gegen eine Gebühr senken.
   - Wer ein Gemeinschaftsauto mietet, muss nicht zwangsläufig selbst
     fahren. In den Carsharing-Nutzungsbedingungen wird schriftlich 
     geregelt, ob der Kfz-Versicherungsschutz nur für den 
     angemeldeten Kunden gilt. Viele Anbieter schreiben vor, dass 
     dieser zumindest mit im Auto sitzen muss, wenn eine andere 
     Person fährt. In diesem Fall ist der Kunde jedoch dafür 
     verantwortlich, dass der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis 
     verfügt.

(1) forsa-Umfrage "Erfahrungen mit Carsharing und privaten Mitfahrgelegenheiten" im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juni 2014 wurden 2.001 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Alle Angaben beziehen sich auf Befragte, die in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern leben.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-carsharing

Der Abdruck der Infografik ist nur in Verbindung mit CosmosDirekt gestattet.

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Pressekontakt:

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Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Daniel Große
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-8261
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: daniel.grosse@cosmosdirekt.de

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