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Versicherungstipp: Mobilität - Die passende Absicherung für Studenten und Azubis

Saarbrücken (ots)

   - Mit dem Studien- und Ausbildungsstart beginnt für viele junge 
     Menschen ein mobiles und reiseintensives Leben.
   - Je nach Form der Mobilität sind bestimmte Versicherungen 
     sinnvoll.

Viele junge Leute starten jetzt mit dem Studium oder mit der Berufsausbildung. Damit beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit zahlreichen Veränderungen: Ob Wohnortwechsel, Pendeln zum Ausbildungsort, (Studien-)Reisen oder Auslandsaufenthalte - junge Menschen sind viel unterwegs. "Damit Studenten und Auszubildende gut abgesichert ans Ziel kommen, sollten sie zum Ausbildungsstart ihren Versicherungsschutz überprüfen und eventuelle Lücken schließen", rät Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt.

Haftpflichtversicherung - ein Muss

Wer anderen einen Schaden zufügt, etwa bei einem Unfall mit dem Fahrrad, ist gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet - unbegrenzt und ein Leben lang. Meist sind Studenten und Azubis während ihrer Ausbildung noch über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert. Voraussetzung: Die Eltern haben eine solche Police. Tipp: Da einige Versicherer den Familienschutz an Höchstaltersgrenzen knüpfen, sodass der Familienschutz möglicherweise nicht bis zum Ende der Ausbildung gilt, sollten vorhandene Verträge genau geprüft werden. Gute Policen gewähren den Familienschutz unabhängig vom Alter des Kindes bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.

Auf dem Rad zur Uni

Kurze Strecken - etwa zum Campus, zur Berufsschule, zum Einkaufen oder zum Treffen mit Freunden - legen junge Leute oft mit dem Fahrrad zurück. Doch einmal nicht aufgepasst im dichten Straßenverkehr - und schon ist ein Unfall mit möglicherweise gravierenden Verletzungen passiert. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung leistet eine private Unfallversicherung nicht nur bei Unfällen auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle. Außerdem wichtig: Gerade in Uni-Städten haben junge Leute häufig Schwierigkeiten, einen sicheren Parkplatz für ihren Drahtesel zu finden. Bei einigen Hausratversicherungen ist der Fahrraddiebstahl inzwischen automatisch mitversichert. Bei den meisten Verträgen ist der Fahrradschutz nur über eine zusätzliche Vertragsklausel und gegen Beitragszuschlag erhältlich. Wem die Absicherung wichtig ist, sollte genau prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Fahrrad mitversichert ist.

Nicht ohne mein Auto

Weil Fahranfänger öfter in Unfälle verwickelt sind, starten sie mit vergleichsweise hohen Versicherungsprämien. Mithilfe der Zweitwagenregelung, bei der ein Elternteil das Auto auf seinen Namen versichert, können sie jedoch sparen. Auch die Rabattübertragung von einem Familienangehörigen - etwa einem der Großeltern - kann die Prämie senken. Günstiger wird es auch, wenn der Führerscheinneuling am begleiteten Fahren ab 17 oder an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen hat. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter gesetzliche Pflicht. Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen nur über einen zusätzlichen Teil- oder Vollkaskoschutz abgedeckt. Wer sich zum Beispiel umfassend gegen Schäden am eigenen Auto absichern möchte, braucht die Vollkasko-Versicherung. "Bei teureren und recht neuen Autos ist eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll - die Teilkasko ist im Regelfall der kostengünstige Schutz für Gebrauchtwagen", sagt Frank Bärnhof.

Quatschend von Quickborn bis Quedlinburg

Mitfahrgelegenheiten schonen den Geldbeutel und sind eine Gelegenheit, neue Leute kennenzulernen. An einen Unfall denkt dabei kaum jemand. "Richtig ist, dass der Anbieter einer Mitfahrgelegenheit keine Insassenversicherung abschließen muss - alle Mitfahrer sind über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters versichert", sagt Frank Bärnhof. "Jedoch sollte jeder Autofahrer eine Unfallpolice in Betracht ziehen. Verschuldet er selbst einen Unfall, zahlt seine Kfz-Haftpflicht zwar Ersatz und Schmerzensgeld an Mitfahrer und andere Unfallopfer. Er selbst erhält allerdings keine Leistungen."

Bin dann mal weg

Ob Urlaubsreise oder Auslandssemester: Viele junge Leute zieht es in die Ferne. Mit im Gepäck sollte dabei immer eine Reisekrankenversicherung sein. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für Behandlungen im Ausland häufig überhaupt nicht oder nicht in ausreichender Höhe auf. In den meisten Ländern außerhalb Europas, darunter die USA, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Nicht nur die Behandlungskosten vor Ort können Betroffene finanziell schwer belasten, sondern auch der krankheitsbedingte Rücktransport. Wer eine Reisekrankenversicherung abschließt, schützt sich gegen finanzielle Risiken. Bei manchen ausländischen Hochschulen ist eine Reisekrankenversicherung Aufnahmevoraussetzung. Tipp: Ein genauer Leistungsvergleich ist ratsam, da das Leistungsspektrum der Anbieter unterschiedlich ist.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: http://ots.de/SfYAs

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Telefon: 0681 966-7100
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