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Versicherungstipp mit forsa-Ergebnissen: Viele Autofahrer fühlen sich bei Dunkelheit hinterm Steuer unsicher

Saarbrücken (ots)

   - Im Dunkeln fühlt sich fast jeder dritte deutsche Autofahrer (31 
     Prozent) unsicher hinterm Steuer.
   - Wer bei Dunkelheit ohne Licht fährt oder verschmutzte 
     Scheinwerfer hat, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Dunkelheit, Nebel, vereiste Scheiben und Glätte - der Winter stellt Autofahrer vor viele Herausforderungen. Einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt zufolge fühlt sich beinahe jeder dritte Autofahrer (31 Prozent) bei Dunkelheit unsicher im Straßenverkehr.(1) Bei den Fahrerinnen sind es sogar 44 Prozent. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was Autofahrer bei schlechter Sicht in der dunklen Jahreszeit beachten sollten.

Im Zweifel immer mit Licht

Im Winter gilt das Motto "Sehen und gesehen werden". Denn auch wenn der Fahrer selbst eine gute Sicht hat, heißt das nicht unbedingt, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn ebenso problemlos sehen können. Daher sollte das Licht schon bei der ersten Dämmerung eingeschaltet werden. "Wer trotz ungünstiger Sichtverhältnisse ohne Licht fährt, dem kann auch bei einem nicht selbst verursachten Unfall eine Teilschuld zugesprochen werden. Darüber hinaus kann der Kaskoversicherer in so einem Fall prüfen, ob er die Leistungen kürzt", erklärt Frank Bärnhof. Das Fahren ohne Licht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro geahndet.(2) Wird durch das nicht eingeschaltete Licht ein Unfall verursacht, steigt das Bußgeld auf 35 Euro. Dies gilt auch, wenn die Scheinwerfer verschmutzt oder verdeckt waren.

Bei Nebel mit Abblendlicht fahren

Auch wenn es taghell ist, kann die Sicht durch Nebel eingeschränkt sein. Dann sollten Autofahrer sofort das Abblendlicht einschalten. Fernlicht hingegen hilft bei vernebelter Sicht nicht und kann andere Autofahrer blenden. Außerdem ist es bei Nebel wichtig, die Fahrweise anzupassen, dazu ausreichenden Abstand zu halten, die Geschwindigkeit zu reduzieren sowie auf Landstraßen nicht zu überholen. "Bei schlechter Sicht sollten sich Autofahrer an die Faustregel 'Sichtweite gleich Fahrgeschwindigkeit' halten", rät Frank Bärnhof. "Kann der Autofahrer nur 50 Meter weit sehen, sollte er auch nicht schneller als 50 km/h fahren."

Gratis-Lichttest nutzen

Wer im Dunkeln unterwegs ist, muss dafür sorgen, dass das Licht am Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Defekte Leuchten können nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer irritieren. Frank Bärnhof: "Autofahrer, die ihre Fahrzeugbeleuchtung durchchecken lassen, sind auf der sicheren Seite. Die Prüfung muss nicht einmal etwas kosten." So bieten viele Werkstätten und Prüfstationen einen Gratis-Lichttest an. Aber auch hier gilt: Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker regelmäßig reinigen.

(1) Repräsentative forsa-Studie "Deutschland mobil 2015" im Auftrag 
von CosmosDirekt. Im September 2015 wurden 2.006 deutsche Autofahrer 
ab 18 Jahren befragt. 
(2) Bußgeldkatalog: 
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/17-stvo/
Weitere Inhalte zum Thema finden Sie hier: 
http://ots.de/W93JO
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: 
https://www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen

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E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

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