"Und ras bitte nicht!" - Was beim Verleih eines Autos zu beachten ist
Saarbrücken (ots)
- Jeder zehnte deutsche Autobesitzer verleiht sein Auto regelmäßig oder ab und zu an Freunde. - Freundschaftsdienst ohne Stress: Was Autobesitzer beachten sollten, wenn sie das eigene Fahrzeug verleihen.
Sein Auto an Freunde oder Familienmitglieder zu verleihen, ist für viele Fahrzeugbesitzer ein selbstverständlicher Freundschaftsdienst, wie eine forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt zeigt.(1) So vertrauen 39 Prozent der Autobesitzer in Deutschland das eigene Gefährt zumindest ab und zu anderen Personen an. 27 Prozent davon verleihen ihr Auto an Freunde, 22 Prozent an Geschwister und 20 Prozent an die Eltern. Nur sehr wenige verleihen ihr Auto an Bekannte (9 Prozent) oder an Arbeitskollegen (6 Prozent). Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt, was bei einem Autoverleih im Hinblick auf die Kfz-Versicherung zu beachten ist.
Den Versicherer informieren
Ist im Versicherungsvertrag angegeben, dass das versicherte Fahrzeug ausschließlich von einer bestimmten Person genutzt wird, profitiert der Versicherungsnehmer von günstigeren Beiträgen. Wird das Auto dann ausgeliehen, kann das teuer werden. Bei einem Unfall zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar die Schäden, die einem Dritten entstanden sind. Der Versicherte muss jedoch unter Umständen im Anschluss die Beiträge nachzahlen, die er aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zuvor gespart hat. Zudem hat der Kfz-Versicherer die Möglichkeit, eine Vertragsstrafe zu erheben. Dies kann ein kompletter Jahresbeitrag sein. "Wer bei seiner Versicherung angibt, dass beliebige Fahrer das Auto nutzen dürfen, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite", so Roman Wagner.
Höherer Vollkasko-Beitrag nach einem Unfall
Verursacht ein im Kfz-Vertrag nicht angegebener Fahrer mit einem geliehenen Auto einen Unfall, kommt die Vollkasko-Versicherung für die Schäden am Fahrzeug auf - abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Im Anschluss wird der Kfz-Versicherungsvertrag in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Der Versicherungsnehmer muss somit künftig einen höheren Vollkasko-Beitrag zahlen. "Problematisch wird es, wenn für das Auto gar kein Vollkasko-Schutz besteht", sagt Roman Wagner. "Ein Unfall kann dann zur echten Belastungsprobe für die Freundschaft werden. Denn auch die Privat-Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht."
(1) Repräsentative forsa-Studie "Deutschland mobil 2015" im Auftrag von CosmosDirekt. Im September 2015 wurden 2.006 deutsche Autofahrer ab 18 Jahren befragt.
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