BILD begrüßt Entschuldigung des sächsischen Justizministers "Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss wird weiter verfolgt!"
Dresden / Hamburg (ots)
BILD-Chefredakteur Kai Diekmann: "Wir haben mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der sächsische Justizminister Kolbe in einem persönlichen Brief an den Redaktionsleiter von Bild Dresden die verfassungswidrige Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion in den Räumen der Redaktion bedauert hat. Solche verfassungswidrigen Angriffe auf den Informantenschutz werden wir auch in Zukunft nicht hinnehmen und die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. Auch wenn Minister Kolbe die Durchsuchung der Redaktion bedauert und erklärt hat, dass der staatsanwaltliche Durchsuchungsantrag weder vom Verfahrensablauf noch in der Sache hätte gestellt werden dürfen, wird die Chefredaktion im Interesse der Pressefreiheit und zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses die gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss eingelegte Beschwerde weiter verfolgen.
Wir wollen in diesem Verfahren eine Entscheidung erwirken, mit der die Verfassungswidrigkeit der Aktion festgestellt wird. Es soll gerichtlich klargestellt werden, welchen hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis besitzt, damit in Zukunft derartige Versuche, das gesetzlich festgeschriebene Zeugnisverweigerungsrecht auszuhebeln, unterbleiben. Die Informanten der Presse müssen auch weiterhin darauf vertrauen, dass die staatlichen Organe nicht in dieses Vertrauensverhältnis einbrechen."
Am vergangenen Freitag hatten sechs Kriminalbeamte die Redaktion der Bild-Zeitung in Dresden durchsucht, um den Namen eines Informanten zu ermitteln. Bild Dresden hatte im Februar über einen Umweltskandal auf dem ÷kogut Gamig berichtet. Ein Patient des Rehabilitationszentrums des Gutes hatte beobachtet, wie ein Mitarbeiter des Gutshofes ein Fass mit rund 60 Liter Altöl in die Umwelt kippte. Der Informant, dem Bild Informantenschutz zugesichert hatte und der in dem Artikel anonymisiert zu Wort kam, informierte ebenfalls das Umweltamt Pirna. Der zuständige Bild-Reporter hatte sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und es abgelehnt, den Ermittlern den Namen seines Informanten zu nennen.
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