BILD begrüßt Entscheidung des Presserats zur Berichterstattung über Kanzler-Ehe
Hamburg (ots)
Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde gegen die BILD-Zeitung zu ihrer Berichterstattung im Zusammenhang mit den Gerüchten über die Ehe von Bundeskanzler Gerhard Schröder zurückgewiesen. In seinem Beschluss stellt der Presserat fest, dass die Beschwerde eines Lesers gegen BILD "nicht begründet ist". Der Chefredakteur von BILD, Kai Diekmann, begrüßte die Entscheidung des Presserates. "Wie in diesem Fall wurden im vergangenen Jahr mehr als zwei Drittel aller Beschwerden gegen BILD vom Presserat als unbegründet oder unzulässig zurückgewiesen."
Im aktuellen Fall richtete sich die Beschwerde gegen die BILD-Berichterstattung über das von Kanzler Schröder eingeleitete Gerichtsverfahren gegen eine andere Zeitung, die über angebliche Ehe-Probleme des Bundeskanzlers berichtet hatte. Nach Meinung des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserates hat die BILD-Zeitung mit ihrer Berichterstattung die journalistische Sorgfaltspflicht nicht verletzt. "Auch ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht von Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner Frau konnte der Ausschuss nicht erkennen", heißt es in dem Beschluss weiter. "Im konkreten Fall überlagert das öffentliche Interesse an der Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht. Dies insbesondere deshalb, da der Bundeskanzler gerichtlich gegen eine Zeitung vorgegangen war und an dem Ergebnis dieses Prozesses ein hohes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestand."
BILD-Chefredakteur Kai Diekmann: "Ich nehme die Presserats-Entscheidung mit Genugtuung zur Kenntnis. Sie belegt, dass BILD die journalistischen Grundsätze des Presserates strikt achtet."
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