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BILD begrüßt Entscheidung des Presserats zur Berichterstattung über Kanzler-Ehe

Hamburg (ots)

Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde gegen
die BILD-Zeitung zu ihrer Berichterstattung im Zusammenhang mit den
Gerüchten über die Ehe von Bundeskanzler Gerhard Schröder
zurückgewiesen. In seinem Beschluss stellt der Presserat fest, dass
die Beschwerde eines Lesers gegen BILD "nicht begründet ist". Der
Chefredakteur von BILD, Kai Diekmann, begrüßte die Entscheidung des
Presserates. "Wie in diesem Fall wurden im vergangenen Jahr mehr als
zwei Drittel aller Beschwerden gegen BILD vom Presserat als
unbegründet oder unzulässig zurückgewiesen."
Im aktuellen Fall richtete sich die Beschwerde gegen die
BILD-Berichterstattung über das von Kanzler Schröder eingeleitete
Gerichtsverfahren gegen eine andere Zeitung, die über angebliche
Ehe-Probleme des Bundeskanzlers berichtet hatte. Nach Meinung des
Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserates hat die BILD-Zeitung
mit ihrer Berichterstattung die journalistische Sorgfaltspflicht
nicht verletzt. "Auch ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht von
Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner Frau konnte der Ausschuss
nicht erkennen", heißt es in dem Beschluss weiter. "Im konkreten Fall
überlagert das öffentliche Interesse an der Berichterstattung das
Persönlichkeitsrecht. Dies insbesondere deshalb, da der Bundeskanzler
gerichtlich gegen eine Zeitung vorgegangen war und an dem Ergebnis
dieses Prozesses ein hohes Informationsinteresse der Öffentlichkeit
bestand."
BILD-Chefredakteur Kai Diekmann: "Ich nehme die
Presserats-Entscheidung mit Genugtuung zur Kenntnis. Sie belegt, dass
BILD die journalistischen Grundsätze des Presserates strikt achtet."
Pressekontakt:
Redaktioneller Ansprechpartner:
Sven Gösmann, Stellvertretender Chefredakteur
Telefon: (0 40) 3 47-2 24 61

Pressekontakt:

Tobias Fröhlich
Telefon: (0 40) 3 47-2 70 38
E-Mail: tfroehlich@asv.de

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