Bild.T-Online weist Behauptung der Verbraucherzentrale entschieden zurück
Berlin (ots)
Die Bild.T-Online AG weist die in einer heutigen Pressemitteilung des Bundesverbands der Verbraucherzentrale verbreitete Behauptung, das Landgericht Berlin verbietet Bild.de Schleichwerbung entschieden zurück.
Mit Schleichwerbung hat der vorliegende Fall nichts zu tun. Im dem besagten Gerichtsverfahren ging es lediglich um die Frage, ob eine Ankündigung (Teaser) für eine seit Jahren durchgeführte Werbeaktion auf bild.de ausreichend als Werbung erkennbar war. Das Gericht vertrat die Auffassung, daß dies hier nicht der Fall gewesen sei, da nicht jeder Besucher von bild.de gewußt habe, was es mit der Aktion auf sich hatte.
Weiterhin behauptet die Verbraucherzentrale, daß Bild.T-Online in dem Verfahren wie folgt argumentiert habe: gerade jüngere Internetnutzer gingen von einem generellen Werbecharakter des Internet aus. Eine klare Abgrenzung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen sei deshalb nicht erforderlich. Auch diese Behauptung ist falsch. Vielmehr hat Bild.T-Online ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer eindeutigen Trennung von Redaktion und Anzeigen hingewiesen. Es ging lediglich um die Frage, wann eine Werbung im Internet klar erkennbar ist.
Das Landgericht Berlin hat sich der Auffassung von Bild.T-Online angeschlossen, daß sich die Nutzungsgewohnheiten im Internet von denen anderer Medien unterscheiden. Für den Nutzer muß lediglich auf irgendeine Weise klar erkennbar sein, daß er auf eine Werbeseite verwiesen wird.
Bild.T-Online wird weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer großen Wert darauf legen, daß Werbung auch als solche klar erkennbar ist.
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