Axel Springer AG zieht Auflagenangebot gegenüber Bundeskartellamt zurück
Berlin (ots)
Aufschiebende Bedingung des Bundeskartellamtes kommt rechtlich nicht in Betracht/Axel Springer AG bedauert kompromißlose Haltung des Kartellamtes
Der Vorstand der Axel Springer AG hat entschieden, das Angebot der Veräußerung des Senders ProSieben zur Erlangung der kartellrechtlichen Genehmigung der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG zurückzunehmen.
Das Bundeskartellamt hatte am 11. Januar 2006 mitgeteilt, es werde das Zusammenschlußvorhaben freigeben, wenn der Sender ProSieben vor Vollzug der Übernahme veräußert und aus der gemeinsamen Werbevermarktung der Sendergruppe ausgegliedert wird.
Die Axel Springer AG hatte vorgeschlagen, den Sender ProSieben in einer angemessenen Frist nach Vollzug der Transaktion zu veräußern. Dies hätte das Bundeskartellamt in Form einer verbindlichen Auflage zu seiner Freigabeentscheidung festlegen können, was vom Bundeskartellamt jedoch abgelehnt wurde.
Die Axel Springer AG hat daraufhin den Vorschlag des Bundeskartellamts einer vertieften Prüfung unterzogen. Diese hat ergeben, daß die Forderung des Bundeskartellamts rechtlich nicht in Betracht kommt. Sie liefe darauf hinaus, daß die Axel Springer AG einen Sender verkaufen müßte, bevor dieser ihr überhaupt gehört.
Trotz dieser Bedenken hat die Axel Springer AG dem Bundeskartellamt während der vergangenen Tage zahlreiche Tranksaktionsvarianten angeboten, die dazu geführt hätten, daß der Sender ProSieben vor (!) Vollzug der Gesamttransaktion aus der ProSiebenSat.1 Media AG ausgeschieden wäre. Gleichwohl hat das Bundeskartellamt selbst diese Transaktionsvarianten zurückgewiesen. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes würde selbst der Erwerb der ProSiebenSat.1 Media AG inklusive des Senders ProSieben für eine juristische Sekunde zu nicht hinnehmbaren Wettbewerbsbeschränkungen führen.
Die Axel Springer AG bedauert, daß das Bundeskartellamt mit dieser Haltung den von ihm selbst aufgezeigten Weg zur Freigabe des Vorhabens aus formalen verfahrenstechnischen Gründen scheitern ließ und hat daraufhin das Angebot zur Veräußerung der ProSieben GmbH zurückgezogen. Das Bundeskartellamt verpaßt damit die Gelegenheit, das von ihm beklagte, angebliche wettbewerbslose Duopol auf dem Fernsehwerbemarkt zu beseitigen und den Wettbewerb zu fördern. Noch am 11. Januar 2006 hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, durch das Herauslösen des Senders ProSieben aus dem Erwerbsobjekt [werde] das wettbewerbslose Duopol auf dem Fernsehwerbemarkt beseitigt.
Die Axel Springer AG erwartet nunmehr eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts und wird die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Optionen prüfen.
Diese Presseinformation kann, auch in englischer Sprache, unter www.axelspringer.de abgerufen werden.
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