Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft
Die neue Unionsmarke
Düsseldorf (ots)
Das europäische Parlament und der Rat haben mit der Verordnung (EU) 2015/2424, die am 23.03.2016 in Kraft getreten ist, das fast 20 Jahre alte Gemeinschaftsmarkenrecht reformiert und modernisiert. Die markanteste Änderung ist der Name der europäischen Marke: Die frühere Gemeinschaftsmarke (in Deutschland auch EU-Marke genannt) heißt von nun an Unionsmarke.
Die maßgebliche Wirkung und die Grundidee der europäischen Marke ist geblieben. Wie früher die Gemeinschaftsmarke gewährt auch die Unionsmarke gleichermaßen Schutz in allen Ländern der Europäischen Union. Die Anmeldung und Registrierung erfolgt weiterhin einheitlich über das Harmonisierungsamt, dessen neuer Name EUIPO ("Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum" oder in Englisch "European Union Intellectual Property Office) ist".
Welche inhaltlichen Änderungen sich durch die Modernisierung ergeben haben, lesen Sie hier: http://buse.de/insights/die-neue-unionsmarke/
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Christine Vock
LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz)
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