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Freiluftsaison: Grillen an öffentlichen Plätzen

Freiluftsaison: Grillen an öffentlichen Plätzen
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Frankfurt (ots)

Gelten fürs Grillen auf öffentlichen Anlagen die gleichen Versicherungsbedingungen wie zu Hause? Die DVAG nennt geeigneten Versicherungsschutz und gibt Tipps für einen achtsamen Umgang mit Grill und Feuer.

Das Grillen gehört zu den liebsten Hobbys der Deutschen. Im vergangenen Jahr versammelten sich rund sieben Millionen Deutsche mehrmals im Monat am Grill - so die Verbrauchs- und Medienanalyse (VuMa). Wer keinen Garten hat, weicht gerne auf öffentliche Plätze wie Grünanlagen oder Flussufer aus. Doch dies ist längst nicht überall erlaubt. Wo gegrillt werden darf, entscheidet jede Stadt und Kommune individuell. Zu erkennen sind öffentliche Grillplätze an entsprechenden Hinweisschildern. Darüber hinaus erteilen die Ordnungsämter oder die Internetseite der Stadt/Gemeinde vorab Auskunft. Bleibt die Frage nach dem Versicherungsschutz auf öffentlichen Plätzen: Was ist, wenn Menschen sich verletzen oder Sachschaden entsteht? "Beim Versicherungsschutz macht es keinen Unterschied, ob daheim oder auf öffentlichen Grillplätzen gegrillt wird", sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Kommt es zu einem Unfall, federt der passende Versicherungsschutz mögliche Folgekosten ab. "Voraussetzungen sind angemessenes Verhalten und ein achtsamer Umgang mit dem Feuer", so die DVAG. Die Experten erklären, welche Versicherung wann greift und geben Tipps zum sicheren Grillen.

Private Haftpflichtversicherung bei Ansprüchen Dritter

Verletzt sich beim gemeinsamen Grillen einer der Gäste oder dessen Eigentum wird beschädigt, trägt die private Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten. Eine Ausnahme: "Die Kosten werden nicht übernommen, wenn nachweislich 'vorsätzlich' gehandelt wurde. Mit anderen Worten: eine mögliche Gefahr mit Willen und Wissen in Kauf genommen wurde", erklären die DVAG-Experten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Brandbeschleuniger wie Benzin oder Spiritus zum Einsatz kamen. Der übermäßige Konsum von Alkohol kann ebenfalls den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Grundsätzlich gilt: Wird an nicht zugelassenen Orten gegrillt, droht ein Bußgeld. Dafür kommt die private Haftpflichtversicherung nicht auf.

Private Unfallversicherung bei eigenen Verletzungen

Verletzt sich jemand während des Grillens selbst, kommt nicht die gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen. "Das Grillen zählt zum Freizeitvergnügen und damit greift im Falle einer selbst verursachten Verletzung die private Unfallversicherung", erläutern die DVAG-Experten. Auch hier können übermäßiger Alkoholkonsum oder vorsätzliches Verhalten den Versicherungsschutz schmälern oder gar ganz aufheben.

Verhaltenstipps für das Grillen an öffentlichen Plätzen

   - Informieren Sie sich vorab über zugelassene Grillplätze
   - Sorgen Sie für einen sicheren Stand Ihres Grills
   - Stellen Sie Ihren Grill nicht zu dicht an Wäldern oder 
     Sträuchern auf
   - Suchen Sie eine windgeschützte Stelle für Ihren Grill
   - Verzichten Sie auf Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin
   - Lassen Sie nach dem Grillen Kohle und Grill abkühlen
   - Nehmen Sie nach dem Grillen sämtliche Abfälle mit - auch die 
     abgekühlte Kohle

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung AG, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt,
www.dvag.com
E-Mail: pressemeldung@dvag-presseservice.de, Tel.: 069-2384-127, Fax:
069-2384-804

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