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Schäden durch Herbststürme: Während eines Hausumbaus ist der Versicherungsschutz in Gefahr
R+V-Infocenter: Wohngebäudeversicherung deckt Schäden nur, wenn das Gebäude vor dem Sturm unversehrt war

Wiesbaden (ots)

Das Dach neu eindecken, Fensteröffnungen vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn bei Sturm ist es unter Umständen nicht versichert. "Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus nur, wenn das Gebäude vorher unversehrt und bewohnbar war", sagt Christine Gilles, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung. Sie rät deshalb, vor den Sanierungsmaßnahmen den Versicherungsstatus zu klären.

Grundsätzlich deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden ab Windstärke 8. Wenn Fenster und Türen allerdings nicht vollständig geschlossen werden können oder das Dach nur notdürftig abgedeckt ist, muss die Versicherung eventuelle Schäden nicht bezahlen. Bauherren sollten Umbaumaßnahmen deshalb immer ihrer Versicherung melden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

   - Nach dem Umbau sollten Bauherren prüfen, ob der Gebäudewert 
     durch die Veränderungen gestiegen ist - und gegebenenfalls den 
     Versicherungsschutz anpassen.
   - Gut zu wissen: Auch Gerüste sind bei Sturm eine Gefahr für das 
     Gebäude - weil sie Richtung und Stärke der Luftströmungen 
     beeinflussen und herabfallende Gegenstände das Haus zusätzlich 
     beschädigen können.
Direkt zur Meldung: 
http://ao-url.de/227e44
Weitere Themen unter 
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
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