Sicherheit für gebunkertes Bargeld
Wiesbaden (ots)
Aus Angst vor Strafzinsen bunkern immer mehr Sparer ihr Bargeld in einem privaten Tresor oder einem Bankschließfach. Doch das Infocenter der R+V Versicherung warnt: Im Schadenfall wird Geld nicht automatisch in voller Höhe erstattet. Verbraucher sollten deshalb unbedingt auf die richtige Absicherung achten.
Einbrecher kennen jedes Versteck
Laut Berechnungen der Deutschen Bundesbank hat jeder Deutsche durchschnittlich mehr als 70.000 Euro auf der hohen Kante. Wer solche Beträge jedoch bar mit nach Hause nimmt, geht ein hohes Risiko ein. Zwar deckt die Hausratversicherung auch den Diebstahl von Bargeld ab, allerdings nur bis zu etwa 2.000 Euro - abhängig vom Versicherungsvertrag. Dabei ist es auch unerheblich, ob das Geld offen auf dem Tisch liegt oder in der Kaffeedose versteckt ist. "Für Einbrecher ist Bargeld immer eine leichte Beute, und sie kennen die üblichen Verstecke wie Kaffeedose, Matratze oder Gefrierfach. Auch Geldkassetten oder Möbeltresore sind für sie kein Hindernis", sagt Rolf Dockhorn, Experte für Sachversicherungen bei der R+V Versicherung. "Sicherer liegen Scheine und Münzen in einem hochwertigen Safe, der fest verankert ist. Wer zusätzlich noch eine Einbruchmeldeanlage installiert, hat gute Chancen, dass die Versicherung die Entschädigungsgrenze deutlich erhöht." Wieviel bei einem Diebstahl genau erstattet wird, hängt davon ab, welche Bedingungen der Geschädigte mit der Versicherung vereinbart hat.
Spezielle Versicherung für Schließfächer
Wichtig zu wissen: Selbst in einem Bankschließfach können Sparer nicht unbedingt riesige Summen einlagern - sie sollten ihre Bank fragen, ob Bargeld mitversichert ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Auch in der Hausratversicherung ist der Inhalt des Bankschließfaches in der Regel bis zu einer gewissen Summe mit abgedeckt. Dockhorn empfiehlt Verbrauchern, die mehr Geld bunkern möchten, eine zusätzliche Absicherung: "Einige Versicherungen bieten spezielle Kundenschließfachversicherungen an, die Bargeld bis zur vereinbarten Höhe ersetzen. Sie tritt ein, wenn beispielsweise das Kreditinstitut überflutet wird oder Kriminelle die Schließfächer ausrauben."
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