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R+V: Silvesterfeuerwerk kindersicher aufbewahren

R+V: Silvesterfeuerwerk kindersicher aufbewahren
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Silvesterfeuerwerk kindersicher aufbewahren

Wiesbaden, 20. Dezember 2019. Am 28. Dezember startet der Feuerwerksverkauf. Um ihre Kinder zu schützen, sollten Eltern Raketen und Böller bis zum großen Silvester-Spektakel sorgsam verstauen. Wenn sie das versäumen, können sie bei Unfällen verantwortlich gemacht werden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Raketen und Böller gehören unter Verschluss

"Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper trocken gelagert werden, aber niemals in der Nähe von Heizkörpern oder offenem Feuer", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. "Wenn Schwarzpulver feucht wird, brennt es nicht mehr so ab wie vorgesehen. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper können später für Blindgänger gehalten werden und unerwartet zünden."

Besondere Vorsicht gilt, wenn Kinder im Haus sind. Sie können die Gefahren, die von einem Feuerwerk ausgehen, oft noch nicht einschätzen. "Es ist extrem gefährlich, wenn Kinder die bunt verpackten Raketen und Böller als Spielzeug nutzen. Bereits eine brennende Kerze kann ausreichen, um sie zu zünden", erklärt R+V-Experte Brüning. Um Verbrennungen und Sachschäden zu verhindern, sollten Eltern die Feuerwerkskörper deshalb für Kinder unerreichbar lagern, am besten in einem verschließbaren Schrank. "Das gilt selbstverständlich auch für nicht genutzte Böller, die bis zum nächsten Jahr aufgehoben werden."

Eltern können haftbar gemacht werden

Hinzu kommt: Bei einem Unfall mit Feuerwerkskörpern in der Wohnung können die Eltern zur Verantwortung gezogen werden. Sie verletzen unter Umständen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie Kindern leichten Zugang den gefährlichen Böllern ermöglichen. "Personen unter 18 Jahren dürfen die gängigen Feuerwerkskörper der Klasse F2 aus Sicherheitsgründen nicht zünden", sagt Brüning. Tun sie es trotzdem und entstehen Sachschäden, müssen die Eltern dafür aufkommen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 dürfen Kinder ab 12 Jahren nutzen, während des 
  ganzen Jahres und teilweise auch in der Wohnung. Dazu gehören beispielsweise 
  Wunderkerzen und Knallerbsen.
- Geprüftes Feuerwerk erkennen Feuerwerkfans am CE-Zeichen in Verbindung mit der
  Kennnummer der Prüfstelle. 0589 steht dabei für die Bundesanstalt für 
  Materialforschung und -prüfung (BAM). 
- Nicht genutztes Feuerwerk für das nächste Jahr sollten Kunden in der 
  Originalverpackung und an einem sicheren Ort aufbewahren.
Infocenter der R+V Versicherung
Anja Kassubek
c/o Arts & Others Communication GmbH
Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 131 
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de
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